Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?

XRay, Wednesday, 28.01.2004, 01:26 (vor 8045 Tagen) @ Emmalein

Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von Emmalein am 27. Januar 2004 22:23:17:

..intressant, wie du dich windest.

Der Zahlemann soll gefälligst leisten, was er leisten kann.
Was die Betreuungsmutter leistet, ist nicht so recht
festzulegen und keinesfalls darf mann da erwarten, dass
diese auch leistet, was sie leisten kann, sondern diese
solle für evtl. Leistungen noch bezahlt werden.

Herzlichen Glückwunsch.


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