Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?

gaehn, Tuesday, 27.01.2004, 21:45 (vor 8045 Tagen) @ Emmalein

Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von Emmalein am 27. Januar 2004 17:28:47:

Hi,
jeder, in dessen Beruf damit Reklame gemacht wird. Und das sind verdammt viele Berufe.

das heisst du schliesst aus der reklame das es auch so ist?
kannst du das beweisen oder denkst du dir das aus?

Nur kann man dann eben nicht sagen, man arbeitet nur vier Stunden und muss immer wech, wenn die lieben Kleinen krank sind und sich keine Betreuung gefunden hat.

also mal überlegen, du meinst der typische dachdecker hat viele aufstiegschancen vor sich? oder der fahrlehrer? oder der bäcker oder der kanalbauer? oder der bundeswehrsoldat?
rein rechnerisch muss jede führungsposition untergebene haben, folglich wird die mehrzahl der menschen nicht in einer führungsposition arbeiten.

wie hoch ist also nun wirklich die aufstiegschance? und was für vorteile bietet der aufstieg bzw. ab wann bietet er überhaupt vorteile?

bitte genauer und ausführlicher, ein paar statistiken wären gut! erzählen kann jeder ziemlich viel gell ;).

Es grüsst wieder mit den Realitäten des Lebens konfrontierend

lass bitte deinen letzten satz demnächst immer weg, der nervt mich unheimlich. verbleibe bitte ohne gruss (zumindest bei mir).

das Emmalein


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