Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?

XRay, Friday, 23.01.2004, 17:49 (vor 8050 Tagen) @ Emmalein

Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von Emmalein am 23. Januar 2004 15:23:50:

Wer sich um das Kind kümmert, mit ihm zu den Elternabenden geht, für es Nachhilfe in Französisch, Mathe oder Deutsch organisiert, dafür sorgt, dasses pünktlich zur Schule geht und seine Hausaufgaben macht, das Kind zu Ballett, Fussball, Klavierstundet etc. kutschiert, dem Kind essen kocht, für das Kind Geburtstagsparties, Weihnachtsfeiern etc. organisiert, mit dem Kind in Urlaub fährt, der erbringt eine Betreuungsleistung.

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Das bedeutet, dass ich einen erhebichen Anteil an Naturalunterhalt
erbringe, was ja aus meinen Fragen auch hervorgeht, die du offenbar
aber nicht so richtig lesen wolltest.
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Das ist im Falle der Alleinerziehenden in der Regel der Partner, bei dem das Kind lebt.

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Wer sagt dir, dass dem so ist?
Und.. wer sagt, dass es so sein soll?
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Diese Leistung sollte vergütet werden.
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Warum soll einer die Leistung des anderen vergüten?
Was wäre denn dann dessen Anteil am Unterhalt?
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Zusätzlich muss natürlich auch von beiden für Nahrung, Kleidung und Wohnung für das Kind gesorgt werden. 300 Euro reichen für einen Sozialfall. Wenn das Kind aber mehr braucht, wie einen eigenen Computer, Klavierunterricht oder Fussballtraining, mit entsprechenden Fussballschuhen etc, braucht man schon ein bisschen mehr dafür.
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Fussball spielen meine Söhne nicht. Computer und Handy haben sie von mir.
Einen meiner Söhne bringe ich täglich zur Schule.
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Dass Du meinst, ich sei schief gewickelt, kann ich mir denken, ich weiss, wo ich hier bin. Aber Du wolltest diese Disku. Ich war so nett und hab geantwortet. Bin eben vielleicht manchmal zu nett für diese Welt

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Deine Schiefwicklung liegt in der Aussage, dass die Erbringung des
Naturalunterhaltes des betreuenden Elternteils durch den
Unterhaltspflichtigen Elternteil zu vergüten sei.
In diesem Fall würde nämlich tatsächlich nur einer der Elternteile
den Unterhalt (Natural und Bar) für die Kinder bestreiten.

Du meinst du hast geantwortet.
Ich meine, du hast reagiert.
Du meinst ich wollte Disku, richtig. Aber ob du Disku wolltest, daran
zweifle ich, da du der Fragestellung ausgewichen bist.
Wenn du eine Disku nicht willst, dann lass es einfach.
Mit dem "ich weiss wo ich bin" zeigst du, dass du hier falsch bist.
Wenn dem so ist, was tust du dann hier?

Es scheint, dass viellicht doch jener Recht hatte, der da sagte,
du seist eine reine Provokateuse.......


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