Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Kindesunterhalt

XRay, Wednesday, 21.01.2004, 22:53 (vor 8051 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Kindesunterhalt von Odin am 21. Januar 2004 00:17:42:

gehört vielleicht nicht hierher, aber auf die Frage, ob die Höhe des Kindesunterhalts gerechtfertigt sei, kam folgende Antwort:

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Wie? Von Wem?
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keine wirklich dumme Frage. Diese habe ich mit schon 1000-fach gestellt. Frage mich auch, was die Mutter meiner Kinder mit über 700 Euro für zwei Kinder anstellt (5 und 7 Jahre). Zumal sie die meisten Klamotten auf dem Flohmarkt einkauft und die Kinder nicht einmal ein eigenes Zimmer in ihrer 3-Zimmerwohnung haben. Geld für den Schulbus braucht sie auch nicht, da die Nachbarin die Mädels mit dem Auto (natürlich unentgeldlich) mitnimmt. Mittagessen bekommen die Mädels unter der Woche täglich bei der Oma (umsonst, klar).
Die Mutter hat monatliche Einnahmen (Einkommen, Kindergeld, Kindesunterhalt) von minimum 2100 Euro netto. Ohne die mtl. Zinsen und Dividenten, die sie über ihr "Vermögen" noch zusätzlich kassiert. Zudem Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld etc. Ich selber bin arbeitslos, kann denn Kindesunterhalt z. Zt. nicht bestreiten, so das sie UVG bekommt. Somit laufen bei mir enorme Schulden beim JA auf, die ich, wenn jemals wieder in Lohn und Brot, neben den laufenden Kindesunterhaltskosten dann auch noch zusätzlich abzahlen darf. Weiterhin halte ich selbstverständlich für die Umgangszeiten genug (teuren) Platz für die Kinder in meiner Wohnung vor, ernähre sie in dieser Zeit ordentlich, gebe Geld für die freizeit aus, für Urlaub mit den Kindern, Geschenke zu Weihnachten, Geburtstag etc. pp.
Darf mir dann von so nem pickeligen, gerade der Pupertät entsprungenem Beamten des Jugendamtes die frage stellen lasse, ob ich es denn schon mal bei McDonalds versucht hätte. Vor noch einigen Jahren hätte ich daraufhin mit Sicherheit Tüten in der JVA kleben dürfen, nun aber schon gereift..........!
So stellt sich die Wirklichkeit unser familienfreundlichen Politik dar.

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Ja, ich stelle mir die Frage auch, und zwar so:

Würde einer meiner beiden Söhen (12,14) zu mir ziehen, dann würde mir
das eine Unterhaltsersparnis von Brutto über 600 Euronen mtl. bringen.
(ich müsste für ein Kind keinen Unterhalt mehr zahlen, dafür wäre
aber ExFrauIn zu Unterhalt für ein Kind verpflichtet. Das ging
dann so ziemlich zu Null auf)
Man muss nicht unbedingt ein Rechengenie sein, um zu erkennen, dass
diese 600 Euronen auch einen bedeutenden Nettogewinn darstellen würden.
Es ist kaum anzunehmen, dass ich einen entsprechenden Aufwand für
Kleidung, Wohnung, Futter, Mitgliedsbeiträge hätte...
Wer gegenteiliges behaupten möchte, möge hier einmal eine Rechnung
präsentieren.

Entsprechen ist -in diesem Fall - der Unterhalt ganz eindeutig
großzügig bemessen und stellt sicherlich einen fest einkalkulierten
Beitrag zur Vermögensbildung meiner ExFrauIn dar.
Von daher konnte ExFrauIn einem Wechsel nicht zustimmen...
Wir haben - muss ich dazu sagen - beide ausreichend Wohnraum, insofern
ist kein zusätzlicher Raumbedarf vorhanden. Von ihrem Haus kann
meine ExFrauIn auch nichts abschneiden, wenn einer auszieht.

Anders ist das sicherlich, wenn der/die Unterhaltsempfänger/in
auf Sozialhilfeniveau lebt, dann müssen hier sicherlich andere
Kalkulationen aufgemacht werden. Andererseits wird bei der
Sozialhilfe ein ggf. empfangener Unterhalt angerechnet, weshalb
der Unterhaltsempfänger von dieser Leistung nicht so sehr viel
merkt....

Da frag ich mich schon auch, wie die Unterhaltssätze zustande kommen.
Das Intresse der Kinder (Die Unterhaltswerte ergeben sich aus
dem sogenannten "Existenzminimum für ein Kind") scheint mir da
doch eher vorgegaukelt.

Weiss jemand zufällig, wo ich etwas genaueres über das Zusandekommen
dieses "Existenzminimums" lesen kann?

Axo.. noch ein Fall, der einen fast verzweifeln lassen könnte:
Ein Mutter und ein Vater teilen sich ihre beiden Kinder.
Tochter zur Mutter, Sohn zum Vater. Jetzt kommt der Clou.
Die Mutter ist nicht leistungsfähig, der Vater schon.
Jetzt zahlt der Vater Unterhalt und verzichtet dabei auf Teile
seines Kindergeldanspruchs. Anschliessend hat unter dem Strich
die Mutter mehr, als der Vater.... Toll, was so §Recht§ ist.


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