Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?

Emmalein, Tuesday, 27.01.2004, 19:44 (vor 8045 Tagen) @ XRay

Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von XRay am 27. Januar 2004 17:18:58:

Hi, XRay,

wieder bringst Du Deinen persönlichen Fall ein, ohne dass Du sagst, wofür dieser symptomatisch sein soll. Arbeite ein wenig sauberer in der Diskussion und trenne Persönliches von Sachlichem! Das wird man Dir doch sicherlich auch in der Schule beigebracht haben, oder?;-)

Es ist nicht für das Existenzminimum notwendig, diese Dinge wie Ballettunterricht etc. zu haben, das ist wahr. Sie sind aber für die kindliche Entwicklung förderlich. Wenn also das Geld da ist, von BEIDEN Elternteilen, sollten die Kinder so etwas auch bekommen.

Der Unterhalt richtet sich ja nach dem Einkommen, das der zahlende Partner hat. Das ist auch nur recht und billig, denn ich denke schon, dass ein Mensch mit Super-Verdienst irgendwo schon verpflichtet ist, dem Kind, das er irgendwann mal gezeugt hat, eine bessere Zukunft zu ermöglichen, als einer, der keinen Cent in der Tasche hat. Es sind schliesslich AUCH DIE KINDER DES ZAHLENDEN PARTNERS!

Gerade in der Pubertät brauchen Kinder besonders qulifizierte Betreuung, um nicht auf Abwege zu geraten - die Gefahr ist da besonders gross. Diese qulifizierte Betreuung lässt sich aber schlecht auf Zeitaufwand quantifizieren. Will sagen: Ich kann keine genaue Stundenmenge angeben, die für Aufklärung, Beratung und Unterstützung durch den betreuuenden Partner notwendig sind, weil diese Stundenmengen sich stark unterscheiden.

Es grüsst nicht quantifizierbar
das Emmalein


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