Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?

Emmalein, Tuesday, 27.01.2004, 18:24 (vor 8045 Tagen) @ Leser

Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von Leser am 27. Januar 2004 11:14:47:

Lieber Leser,

im deutschen Recht sind Abtreibungen nicht erlaubt. Sie sind vielmehr bis zur 12. Schwangerschaftswoche straffrei, wenn die Frau sich entsprechend beraten lässt.

Was ist denn wenn der Mann die Abtreibung auch will? In vielen Fällen ist die nämlich mit dem betreffenden Partner abgestimmt. Soll in so einem Fall die Frau auch nicht abtreiben dürfen und Mann und Frau zur Erziehung eines ungewollten Kindes gezwungen werden?

Nein, ich denke nicht, dass es gut ist, jedem das Recht auf Abtreibung einfach so einzuräumen. Aber ein absolutes Verbot ist kontraproduktiv. Denn es gibt dann nur wieder mehr Engelmacherinnen. Dann verbluten Frauen und Kinder oder sterben an unhygienischen Bedingungen.

Es grüsst die Hygiene liebend
das Emmalein


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