Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?

Peter, Friday, 23.01.2004, 18:25 (vor 8049 Tagen) @ Emmalein

Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von Emmalein am 23. Januar 2004 15:23:50:

Wer sich um das Kind kümmert, (...) Weihnachtsfeiern etc. organisiert, mit dem Kind in Urlaub fährt, der erbringt eine Betreuungsleistung.
Das ist im Falle der Alleinerziehenden in der Regel der Partner, bei dem das Kind lebt. Diese Leistung sollte vergütet werden.

Mit dem Kind in Urlaub fahren und Weihnachten organisieren ist etwas, was auch viele geschiedenen Väter mit ihren Kinder gerne machen - wenn die Mutter sie lässt. Aber jedesmal zu Weihnachten beginnt in den Geschiedenen-Foren das große Leiden, weil viele Väter ihre Kinder nicht sehen dürfen.

Die Leistung der Eltern sollte nicht vergütet werden, denn das ist ihr Kind, das Kind der Mutter genauso wie das Kind des Vaters. Beide Eltern sollen für das Kind sorgen, und, so steht es auch im Gesetz, wenn der eine die Hauptbetreuung übernimmt, zahlt der andere für Nahrung, Kleidung und Wohnung des Kindes, aber NICHT für die Arbeit des anderen Elternteils.

Betreuungsunterhalt für den anderen Elternteil ergibt sich, jedenfalls bisher, aus der Ehescheidung und soll eine Lebensplanung des abhängigen Partners ermöglichen, die auf Kindererziehung in der Ehe aufgebaut war. Die Ehe besteht im finanziellen Sinne also weiter, bis die Kinder erwachsen sind - wenn der betreuende Elternteil jedoch wieder heiratet, fällt der Betreuungsunterhalt weg. Es gibt Bestrebungen vor Gerichten, den Betreuungsunterhalt als Recht des Kindes zu deklarieren, was die Rolles des Mannes als Portmonnee auf zwei Beinen vervollkommnen würde.

Zusätzlich muss natürlich auch von beiden für Nahrung, Kleidung und Wohnung für das Kind gesorgt werden. 300 Euro reichen für einen Sozialfall. Wenn das Kind aber mehr braucht, wie einen eigenen Computer, Klavierunterricht oder Fussballtraining, mit entsprechenden Fussballschuhen etc, braucht man schon ein bisschen mehr dafür.

Das Kind soll am Lebensstandard des Unterhaltszahlers teilnehmen. Wenn der arm ist, dann braucht auch das Kind keinen eigenen Computer, Klavierunterricht oder Fussballtraining, mit entsprechenden Fussballschuhen etc. Wir sollten uns politisch dafür einsetzen, dass Angebote für arme Kinder erhalten bleiben wie z.B. öffentliche Musikschulen.

Dass Du meinst, ich sei schief gewickelt, kann ich mir denken, ich weiss, wo ich hier bin. Aber Du wolltest diese Disku. Ich war so nett und hab geantwortet. Bin eben vielleicht manchmal zu nett für diese Welt

Diskussionen mit Frauen, die Alimentierung vom geschiedenen Mann für gutes Recht halten, können frustieren, besonders geschiedene Männer - Anlass für Beleidigungen sollten sie nicht sein.

Gruß,

Peter


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