Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?

Emmalein, Wednesday, 28.01.2004, 00:23 (vor 8045 Tagen) @ XRay

Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von XRay am 27. Januar 2004 18:54:27:

Hi,XRay,

der Betrag wird ja nicht an dem, was gezahlt werden MÜSSTE, gemessen, sonder an dem, was der zahlende Partner VERDIENT. Das ist ein Riesen-Unterschied.

Wenn Du als Arbeitsloser in einen Supermarkt gehst, musst Du für das Essen immer noch bezahlen. Wenn Du aber zu wenig Selbstbehalt hast, wenn Du arbeitlos wirst, zahlst Du keinen Kindesunterhalt.

Es grüsst logisch
das Emmalein


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