Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?

Manfred, Tuesday, 27.01.2004, 14:38 (vor 8045 Tagen) @ Emmalein

Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von Emmalein am 27. Januar 2004 08:22:37:

Einzelfälle können sehr wohl Schlüsse auf die Gesamtheit zulassen, wichtig ist dabei eben die richtige Einschätzung des jeweiligen Falles. Ich nehme an, darauf willst Du ja auch hinaus, wenn Du von "symptomatisch" sprichst.
Umgekehrt kann man sich sehr wohl auch die Frage stellen, inwiefern denn Männer tatsächlich ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen. Auch dies sind sicher nur Einzelfälle.

Gruß,
Manfred


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