Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?

Emmalein, Friday, 23.01.2004, 17:23 (vor 8049 Tagen) @ XRay

Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von XRay am 23. Januar 2004 15:16:22:

Wer sich um das Kind kümmert, mit ihm zu den Elternabenden geht, für es Nachhilfe in Französisch, Mathe oder Deutsch organisiert, dafür sorgt, dasses pünktlich zur Schule geht und seine Hausaufgaben macht, das Kind zu Ballett, Fussball, Klavierstundet etc. kutschiert, dem Kind essen kocht, für das Kind Geburtstagsparties, Weihnachtsfeiern etc. organisiert, mit dem Kind in Urlaub fährt, der erbringt eine Betreuungsleistung.

Das ist im Falle der Alleinerziehenden in der Regel der Partner, bei dem das Kind lebt. Diese Leistung sollte vergütet werden. Zusätzlich muss natürlich auch von beiden für Nahrung, Kleidung und Wohnung für das Kind gesorgt werden. 300 Euro reichen für einen Sozialfall. Wenn das Kind aber mehr braucht, wie einen eigenen Computer, Klavierunterricht oder Fussballtraining, mit entsprechenden Fussballschuhen etc, braucht man schon ein bisschen mehr dafür.

Dass Du meinst, ich sei schief gewickelt, kann ich mir denken, ich weiss, wo ich hier bin. Aber Du wolltest diese Disku. Ich war so nett und hab geantwortet. Bin eben vielleicht manchmal zu nett für diese Welt

Es grüsst nett

das Emmalein


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