Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?

Peter, Wednesday, 28.01.2004, 01:21 (vor 8045 Tagen) @ Emmalein

Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von Emmalein am 27. Januar 2004 22:17:18:

in gewisser Weise geben auch Pädagogen den Kindern Liebe und Pflege. Sie werden dafür bezahlt.
Kinder, die in Heimen betreut werden, deren Betreuer werden auch bezahlt.

Wenn eine Mutter ihren Kindern Liebe und Pflege gibt, leistet sie damit ihren geschuldeten Anteil am Aufwachsen der Kinder, denn es sind IHRE Kinder. Wenn ein Vater seinen Kindern Unterhalt zahlt, leistet er seinen Anteil, denn es sind SEINE Kinder.

Wenn die Eltern lieber beide vollzeiterwerbstätig sind und ein Kindermädchen beauftragen, müssen sie dieses bezahlen - das Kindermädchen muss sich dann auch an die Weisungen der Eltern halten, wie das Kind zu erziehen sei. Im Gegensatz dazu, ist der Vater der Mutter gegenüber nicht weisungsberechtigt, ihre Erziehungsziele gelten soviel wie seine.

Deswegen soll der Vater nicht verpflichtet werden, der Mutter IHRE Betreuungszeit zu bezahlen.

Gruß,

Peter


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