Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?

gaehn, Tuesday, 27.01.2004, 21:51 (vor 8045 Tagen) @ Emmalein

Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von Emmalein am 27. Januar 2004 16:20:59:

Hi,
selbstverständlich ist pädagogische Arbeit lohnend, und auch Lehrer, Betreuer und Erzieher lieben die Kinder (im besten Fall). Trotzdem wollen die Geld für ihre Arbeit haben. Das widerspricht sich in keinster Weise.
Ich gebe ja auch Nachhilfeunterricht, und will dafür Geld sehen. Ist doch normal, oder? Auch wenn mir der Schüler sehr sympatisch ist.

nun das ist richtig. nur gibt es da wohl einen unterschied zwischen "deinen" und anderen kindern oder?
und du verstehst es sicher das man nur in etwas geld stecken will wovon man auch etwas hat.
und da sind wir auch schon beim problem, oftmals zahlen väter dafür das die frau die kinder betreut sehen aber ihre eigenen kinder nie wieder. wo ist also die gegenleistung?

Die betreffende Person hat vielleicht damit gerechnet, dass das Lebensmodell - Betreuungspartner bleibt zu Hause - anderer Partner arbeitet - für beide beständig sein würde, und deswegen Kinder gehabt. Kann man das der Person vorwerfen, dass sich die Situation geändert hat?

ich habe damit gerechnet das meine eltern ewig für mich arbeiten. machen sie nun aber nicht mehr. kann man mir vorwerfen das sich die situation geändert hat?
muahaha ja natürlich kann man. leben hat nunmal zur folge das sich ständig dinge ändern. überdenk dein argument bitte nochmal und erklär mir zu welchem schluss du gekommen bist.

Gelegentlich müssen betreuende Partner aus beruflichen Gründen umziehen. Was, wenn es keine Busverbindungen in diese Richtung gibt und der betreuende Partner kein Auto hat? In manchen Fällen ist es einfach praktischer, wenn die andere Person die Kinder abholt.

oben sagst du das eine btreuende person nicht arbeiten gehen kann (jedenfalls in den meisten fällen). warum also sollte sie aus beruflichen gründen umziehen? finde ich grob unlogisch.

wie gesagt, wenn man wirklich dafür zahlt das die eine person betreut dann sollte sie das auch in der nähe machen. man könnte eigentlich auch jemand anderen bitten zu betreuen und dafür zahlen.

beispiel:

x heiratet weib y. die bekommen kind z. und lassen sich scheiden. y kann nun anstatt dafür zu zahlen das y das kind betreut auch seine neue frau u das kind betreuen lassen und ihr dafür geld geben.

was hälst du davon? ist es wirklich die betreuungsleistung um die es hier geht? nicht vielleicht auch um die liebe der frau zum kind?
und wenn es um die liebe der frau zum kind geht, warum sollte der mann dann dafür genausoviel zahlen als wenn es sich um eine vollzeiterziehungskraft handelt?

das Emmalein


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