Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?

XRay, Friday, 23.01.2004, 18:45 (vor 8049 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von Peter am 23. Januar 2004 16:25:16:

..nur soviel:
"schief gewickelt" soll keine Beleidigung sein.
Ich kenne das auch nicht als eine Beleidigung, sondern lediglich
als Ausdruck dafür, dass ein Irrtum vorliegt, nichts anderes.

Nochmal:
Die "Schiefwicklung" (übersetzt: Der Irrtum)
lag darin, dass die Aussage getroffen
wurde, die Leistung des Naturalunterhaltes durch den
sog. betreuenden Elternteil sei durch den unterhaltspflichtigen
Elternteil im Rahmen des Kindesunterhaltes zu vergüten.
Es ging hier auch eindeutig nicht um Betreuungsunterhalt, sondern
um den Kindesunterhalt.
Gut, vielleicht erwarte ich zuviel, wenn ich davon ausgehe,
dass Emmalein hier diffenzieren kann. Ja, wenn ich so darüber
nachdenke, dann ist das sogar sehr wahrscheinlich....


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