Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?

XRay, Tuesday, 27.01.2004, 20:54 (vor 8045 Tagen) @ Emmalein

Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von Emmalein am 27. Januar 2004 17:44:09:

... Will sagen: Ich kann keine genaue Stundenmenge angeben, die für Aufklärung, Beratung und Unterstützung durch den betreuuenden Partner notwendig sind, weil diese Stundenmengen sich stark unterscheiden.
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Na toll, ab jetzt zahlen wir doch ganz einfach einen
nicht quantifizierbaren Betrag, weil die Leistung dessen,
der Naturalunterhalt erbringen soll, nicht quantifizierbar ist, oder?


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