Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kommentare zur Ausschaltung der Logik!

Lucius I. Brutus, Wednesday, 08.06.2005, 17:33 (vor 7488 Tagen) @ Xenia

Als Antwort auf: Re: Natur des Mannes von Xenia am 08. Juni 2005 12:47:21:

Verrehrte Xenia, Die Kommentare gelten Ihren Beitrag:
index.php?id=52803

Ich zietiere daraus folgendes:

Ja nun ... wütendes Wegschubsen, wenn dann jemand hinfällt und was weiß >ich, sich den Kopf an was anschlägt

... Es baut sich auf und ich würde sagen wütendes Wegschubsen gehört zur Vorgeschichte
... Ich sehe es eher so, anstarren wurde in den Katalog von Gesten aufgenommen, die provozierend und aggressiv wirken, also rechtlich relevant sein können, wenn es mal zu einer Anklage wegen sexueller Belästigung kommt, weil noch andere Handlungen folgten

Nun die Behauptung, daß wenn ein Vorkomnis A (Wegschubspen bzw. Anstarren) zu einem Vorkomnis B (Hinfallen bzw. ) führen könnte, ist das Vorkomnis A zu sanktionieren wie Vorkomnis B. Diese Behauptung ist schlicht frei von Logik! Ein Jammer, daß ich bei Ihnen immer von ganz vorne anfangen muß. Da Sie behaupteten, längere Texte würden Sie nicht strapazieren, werde ich es nun besser machen :-) Deshalb zurück zum Vorkomnis A --> B und dazu folgendes Bildchen:

A
/
B1 B2
/ /
C1 C2 C3 C4

Nehmen wir an, A ist das Anstarren. Anstarren könnte, je nach Umstände und Verkettungen von Ereignissen zu unterschiedlichen Situationen führen, wie z.B. C1 (gar nix) oder z.B. C2 (einen heißen Quiky) oder .... was Sie ja immer vorschieben zu C4 (sexuellen Belästigung). Deswegen, da A auch zu gar nichts führen kann, kann es im Falle einer sexuellen Belästigung (In einem logischen Zusammenhang) NIEMALS von rechtlicher Relevanz sein. Zusätzlich wenn A-->B, heißt es lange nicht daß B-->A und schon gar nicht: Wenn A, dann B. Dehslab reicht es nicht aus, einem dem Kauf eines Schlachtersmesseres nachzuweisen, um einem einen Mord anzuhängen!

Wenn Sie also jetzt das Anstarren (bzw. Schubsen) genauso wie sexuelle Belästigung (bzw verletzen) sanktionieren oder qualifizieren möchte, so zeigt das nicht gerade von einer Weisheit bzw. von scharfen Denkvermögen sondern ist Zeugnis von schlichtem totalitärem Subjektivismus, auch wenn Sie eine durchaus angenehme Eloquenz haben!

In diesem Gedankenmuster, verrehrte Xenia, sind Sie von den Mullahs im Iran nicht sehr weit entfernt. Sie vermummen die Frauen mit der Begründung "Sonst könnten Männer euch vergewaltigen". Sie wollen also Schafe schlachten, um die Wölfe zu bekämpfen. Das zeugt nicht gerade von Luzidität!

Sie fuhren dann auf Ihrer Irrfahrt fort und beklagen "Aber beweis mal, dass dich einer angestarrt hat... " und jammern "Das ist das deutsche Rechtstaat". Tja! Ich hoffe Sie wollen jetzt nicht dazu die Beweislast umdrehen, und gleich vordern einem durch vorsätzliches Antsarren wegen Sexuellen Belästigung angeklagte Person, zu beweisen, daß sie nicht angestarrt hat! Hier beweisen Sie, vereehrte Xenia, daß Ihr rechtsstaatliches Verständinis sehr defizitär ist! Was durchaus als eine zusätchliche Gemeinsamkeit mit den Mullahs zu betrachten ist!

Ihre Epiloguen sind immer eine weitere Steigerung Ihrer Starrsinnigkeit (Mit Verlaub un dich meine es nicht böse). So fordern Sie, daß die totale Zuständigkeit des Schtuzes der BürgerInnen durch den Staat zu gewährleisten ist. Ich zitiere "Nein, der Staat ist für den Schtuz seiner BürgerInnen aber nun einmal zuständig, ob vor oder hinter der Haustür.". Ein Schutz vom staate ist nur durch seine Intervention möglich. Seine Intervention ist erst möglich, wenn diese durch Staatsorgane überwacht und gewährleistet wird. Daher fordern Sie seine Intervention vor und hinter der Haustür. Konsquenterweise müssen Sie seine Intervention im und außerhalb des Arbeitsplatzes und überall mit all den Konsequenten Überwachungs- und Regeulierungsorgane, die dafür notwendig sind. Deswegen ist der Bezug (von Scipio z.B.) zum totalitären Überwachungssaat nicht überzogen. Im Ggenteil, Ihre Haltung, das zu leugnen zeugt wieder mal von einem verkürzten Denken und von einem oberflächlichen Verständnis der Bürgerrechte, bzw. -Freiheiten , die sie angeblich schützen wollen. Wieder mal eine Gemeinsamkeit mit den Mullahs!

Also vereehrte Mullah Xenia, ich hoffe, daß Sie mit ihrer einseitigen Logik nicht in Kindergärten auftreten dürfen und Ihnen erzählen wollen, daß wenn die Kuh Muuh sagt, dann sagt die Muuh auch Kuuh!

... Sorry aber meine Studenten warten!

Gruß und Keep on rocking in a free world!

http://fjwhfekh42.com


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