Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Keine Anzeigepflicht und Bumerang-Effekt

Magnus, Thursday, 20.05.2004, 18:33 (vor 7932 Tagen) @ Daddeldu

Als Antwort auf: Keine Anzeigepflicht und Bumerang-Effekt von Daddeldu am 20. Mai 2004 11:07:54:

Das ist schlicht falsch. Eine solche Pflicht existiert nicht. Es gibt einzig einen Katalog von besonders schweren Verbrechen, die anzuzeigen man verpflichtet ist, wenn diese in der Zukunft liegen, also geplant sind, und noch verhindert werden könnten (§ 138 StGB).

Ok, das habe ich nicht gewußt. Danke für die Erklärung.

Falsch, Du vertauschst die Begriffe Strafanzeige und Strafantrag. Volksverhetzung (§ 130 StGB) ist ein Offizialdelikt, d. h. es wird von Amts wegen verfolgt, sobald die Strafverfolgungsbehörde von einem Anfangsverdacht erfährt. Die Informierung der Behörde wird Anzeige genannt. Neben den Offizialdelikten gibt es die Antragsdelikte, die nur auf Antrag des Opfers verfolgt werden, z. B. Beleidigung.

Habe ich auch schon festgestellt, aber danke für den Hinweis.

Die Staatsanwaltschaft hat, wenn ich Dich richtig verstehe, erst einmal die Angeschuldigten angeschrieben, und um Stellungnahme gebeten. Es wurde wohl noch nicht mal ein Anfangsverdacht bejaht, oder?

Der Staatsanwalt hat eine Strafanzeige mit dem Tatvorwurf Volksverhetzung zu den Angeschuldigten geschickt. Somit muss ein Anfangsverdacht vorliegen. Würde kein Anfangsverdacht vorliegen, hätte er die Strafanzeige mit Begründung abgelehnt.

Vermutlich wird die StA das Verfahren wieder einstellen. Im schlechtesten und nicht ganz unwahrscheinlichen Fall mit der (m. E. falschen) Begründung, es läge keine Volksverhetzung vor.

Das ist das schlimmste was passieren kann. Allerdings hat Achilles hier index.php?id=29423 etwas geschrieben, was Optimismus verbreitet! Die Entscheidung des bayerischen Obersten Landesgerichts ist zu begrüßen und kann in diesem Fall nicht einfach unter den Tisch gekehrt werden. Außerdem müsste dann noch der Gang zu Generalstaatsanwaltschaft möglich sein, wenn das Verfahren eingestellt wird, oder? Oder nicht?

Und da hast Du dann deinen Bumerang: dieser ominöse Frauen für Frauen e. V. wird jubeln und sagen: „Na bitte, sogar die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass an dem was wir sagen nichts falsch ist.“ Das wäre natürlich eine Verdrehung der Tatsachen. Aber die Nicht-Bestrafung einer Äußerung trotz Anzeige wird hinterher oft wie eine offizielle Wahrheitsbestätigung dargestellt.

Abwarten und Tee trinken!

Magnus


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