Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Keine Anzeigepflicht und Bumerang-Effekt

Jörg, Thursday, 20.05.2004, 15:30 (vor 7932 Tagen) @ Manfred

Als Antwort auf: Re: Keine Anzeigepflicht und Bumerang-Effekt von Manfred am 20. Mai 2004 12:01:07:

Hallo Manfred!

Konkret: vielleicht einfach mal im Forenkopf den Disclaimer etwas verschärfen: "Ausdrücklich verboten sind Beiträge mit volksverhetzerischen Ausagen, persönlichen Beleidigungen sowie Aufrufe zu Straftaten" so etc.
Bringt in der Praxis vielleicht nicht besonders viel, schafft aber womöglich für den Forenmaster ein kleines juristisches Polster.

Meines Erachtens sollten die Forenregeln (und der Link
auf dieselben im Forenkopf) diesbezüglich eigentlich
ausreichend sein.

Ansonsten denke (hoffe) ich, würde eine Staatsanwaltschaft schon unterscheiden, zwischen der Äusserung einer Einzelperson in einem riesigen Pool (Forum) oder der redaktionellen Meinung, die eigens zum Zwecke speziell DIESE Meinung zu publizieren, eine Website selbstverantwortlich unterhält und auch alle Möglichkeiten einer Nachkorrektur selbst in der Hand hat.

Ja, möglich ist das schon, sicher bin ich mir allerdings nicht.

Es gibt so einen schönen Spruch: "Vor Gericht und auf hoher See
ist man in Gottes Hand." ;-)

Man darf auch nicht vergessen, daß derzeit noch eine Juristen-
generation am Zug ist, die zum Teil eine Maus für ein possierliches
Nagetier halten und das Internet bestenfalls vom Hörensagen
kennen. Dementsprechend fallen zum Teil noch die Urteile aus.
Eine Besserung und eine gewisse Verläßlichkeit der Recht-
sprechung ist vermutlich erst zu erwarten, nachdem jüngere
Juristengenerationen nachgerückt sind.

Gruß, Jörg


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