Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Strafverfahren gegen Frauen für Frauen e.V. wg. Volksverhetzung

Magnus, Monday, 17.05.2004, 17:34 (vor 7935 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Strafverfahren gegen Frauen für Frauen e.V. wg. Volksverhetzung von Jörg am 17. Mai 2004 14:02:26:

Hallo Jörg,

1. Haben Frauenorganistionen wie dieser Art schon das Ziel "Frauenfeindlichkeit" als Volkverhetzung geltend zu machen - wie immer das auch aussehen darf und was immer unter Frauenfeindlichkeit verstanden wird. Ambitionen zu Klagen existieren von feministische Seite zu Genüge. Sogesehen haben die einen Bumerang geschmissen. Abgesehen davon darf niemand - egal ob Mann, Frau oder sontwer - Zielgruppe von Verleumdungen werden.

2. wurde im Gästebuch der benannten Seite ausführlich mit Argumenten versucht zu erklären, warum der Satz so nicht so dastehen darf. Ohne Erfolg und Einsicht. Jetzt machen sie zwar so weiter, aber ohne diesen besagten Satz.

3. Handelt es sich bei dem Satz um eine Straftat, und nicht um einen Bauklotzstreit im Kindergarten. Der Satz "Wissenschaftliche Versuche haben bewiesen, dass Juden unnütz und eine Fehler der Natur sind" hätte ebenfalls einen volksverhetzenden Charakter und würde ebenfalls bestraft werden - mit nur einem Unterschied: so ein Satz wäre von der gesamten Gesellschaft als verwerflich betrachtet worden. Bei Straftaten hat übrigens jeder Bürger die Pflicht, diese zu melden.

4. Es handelt sich nicht um eine Strafanzeige, sondern um einen Strafantrag. D.h. die Staatsanwaltschaft entscheidet im Bezug auf Aussicht auf Erfolg ob sie ein Verfahren einleitet oder nicht. Sie hätte den Antrag auch ablehnen können und mir die Begründung dafür postal zurückgeschickt - das wurde aber nicht gemacht. Die Staatsanwaltschaft ist grundsätzlich verpflichtet, hingewiesenen Straftaten nachzugehen. Somit bin nicht ich der Kläger, sondern die Staatsanwaltschaft.

5. Es ist keine "Aktion", die Unterstützung oder Bewunderung bedarf, sondern nur ein Strafantrag gewesen, der auch abgewiesen hätte werden können. Natürlich wurde dieser mit den vollständigen Angaben zu meiner Person eingereicht.

6. Hat niemand etwas zu befürchten, der sich an das StGB und hiesige Gesetzte hält - so gesehen wirft man auch keinen Bumerang.

MfG,
Magnus

P.S.: Ich kann ehrlich gesagt nicht verstehen, warum man als Bürger eines Rechtsstaates solch einen verleumderischen Satz kommentarlos hinnehmen muss. Irgendwo muss der Unsinn ein Ende haben.


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