Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Strafverfahren gegen Frauen für Frauen e.V. wg. Volksverhetzung

Jörg, Monday, 17.05.2004, 19:41 (vor 7935 Tagen) @ Magnus

Als Antwort auf: Re: Strafverfahren gegen Frauen für Frauen e.V. wg. Volksverhetzung von Magnus am 17. Mai 2004 14:34:46:

Hallo Magnus!

1. Haben Frauenorganistionen wie dieser Art schon das Ziel "Frauenfeindlichkeit" als Volkverhetzung geltend zu machen - wie immer das auch aussehen darf und was immer unter Frauenfeindlichkeit verstanden wird.

Beziehst Du Dich hierbei auf irgendwelche konkreten Fälle?
Hast Du dazu irgendwelche Links?

Ambitionen zu Klagen existieren von feministische Seite zu Genüge.

Ja, leider. Dennoch stellt sich für mich die Frage, ob man diesen (IMHO unguten) Stil dann noch kopieren sollte.

Sogesehen haben die einen Bumerang geschmissen.

OK, kann man so sehen, obwohl ich dies auf den konkret
vorliegenden Fall bezogen jetzt nicht unbedingt nachvollziehen kann.

Abgesehen davon darf niemand - egal ob Mann, Frau oder sontwer - Zielgruppe von Verleumdungen werden.

Das stimmt natürlich. Davon unabhängig sehe ich jedoch die Frage,
welche Mittel dagegen angemessen und sinnvoll sind.

2. wurde im Gästebuch der benannten Seite ausführlich mit Argumenten versucht zu erklären, warum der Satz so nicht so dastehen darf. Ohne Erfolg und Einsicht.

OK, hier kann man zumindest sagen, daß sie dies als eine Art Vorwarnung hätten deuten können.

Jetzt machen sie zwar so weiter, aber ohne diesen besagten Satz.

Und was hat es dann unter dem Strich gebracht?

3. Handelt es sich bei dem Satz um eine Straftat, und nicht um einen Bauklotzstreit im Kindergarten.

Das aber sollte eigentlich noch der abschließenden Beurteilung durch die Staatsanwaltschaft unterliegen, oder sehe ich das falsch? ;-)

Der Satz "Wissenschaftliche Versuche haben bewiesen, dass Juden unnütz und eine Fehler der Natur sind" hätte ebenfalls einen volksverhetzenden Charakter und würde ebenfalls bestraft werden - mit nur einem Unterschied: so ein Satz wäre von der gesamten Gesellschaft als verwerflich betrachtet worden.

Daß Männer und Frauen in manchen Dingen ungerechtfertigterweise mit unterschiedlichen Maßstäben gemessen werden sehe ich durchaus auch. Bei Deiner Analogie darf man aber nicht den historischen Kontext außer Acht lassen, insofern hinkt sie einigermaßen. Vom Grundsatz her teile ich jedoch in diesem Punkt Deine Auffassung.

Bei Straftaten hat übrigens jeder Bürger die Pflicht, diese zu melden.

Siehe oben (Beurteilung durch die StA).

Die Crux ist doch diese: In manchen Fällen wird ein nicht juristisch vorgebildeter Bürger gar nicht erkennen können, ob eine Straftat vorliegt oder nicht.

Ganz unabhängig davon möchte ich zu bedenken geben, daß nicht alles, was rechtlich möglich ist, auch politisch sinnvoll ist.

4. Es handelt sich nicht um eine Strafanzeige, sondern um einen Strafantrag. D.h. die Staatsanwaltschaft entscheidet im Bezug auf Aussicht auf Erfolg ob sie ein Verfahren einleitet oder nicht. Sie hätte den Antrag auch ablehnen können und mir die Begründung dafür postal zurückgeschickt - das wurde aber nicht gemacht.

Gut, aber was heißt das denn? Das heißt für mich erstmal nur, daß ein Anfangsverdacht vorliegt.

Die Staatsanwaltschaft ist grundsätzlich verpflichtet, hingewiesenen Straftaten nachzugehen. Somit bin nicht ich der Kläger, sondern die Staatsanwaltschaft.

Schon klar.

5. Es ist keine "Aktion", die Unterstützung oder Bewunderung bedarf, sondern nur ein Strafantrag gewesen, der auch abgewiesen hätte werden können.

Oder der auch zu einem Verfahren führen kann, das schnell wieder eingestellt wird (was IMHO nicht ganz unwahrscheinlich ist). ;-)

Natürlich wurde dieser mit den vollständigen Angaben zu meiner Person eingereicht.

[quote]6. Hat niemand etwas zu befürchten, der sich an das StGB und hiesige Gesetzte hält - so gesehen wirft man auch keinen Bumerang.[/quote]

Ja, von der Theorie her stimmt das natürlich. In der Praxis wird es aber zahlreiche Abgrenzungsschwierigkeiten geben und das ist letztlich der entscheidende Punkt.

MfG,
Magnus
P.S.: Ich kann ehrlich gesagt nicht verstehen, warum man als Bürger eines Rechtsstaates solch einen verleumderischen Satz kommentarlos hinnehmen muss. Irgendwo muss der Unsinn ein Ende haben.

Ich sehe das Ganze so: Es wird eine Menge Staub aufgewirbelt, ohne daß im Endeffekt effektiv was damit erreicht wird. Schade um die Zeit und Energie, die meines Erachtens besser hätte investiert werden können.

Gruß, Jörg


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