Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Anmerkung zum Thema 'Volksverhetzung'

Achilles, Wednesday, 19.05.2004, 23:12 (vor 7933 Tagen) @ michail

Als Antwort auf: Re: Strafverfahren gegen Frauen für Frauen e.V. wg. Volksverhetzung von michail am 19. Mai 2004 15:03:04:

Eine Strafanzeige gegen den "Spiegel" hat wenig Sinn, da der immerhin so schlau war, die Mär von der "Minderwertigkeit" des männlichen Geschlechts mit einem Fragezeichen zu versehen und sie als Ergebnis einer "wissenschaftlichen" Untersuchung auszugeben. Und die "Wissenschaft" hat ja bekanntlich schon so manches festgestellt. Etwa die Minderwertigkeit der "Neger" gegenüber den Weißen, der Frauen gegenüber den Männern und nicht zuletzt der Juden gegenüber den "Ariern". Die "Wissenschaftler", die den Quatsch von der biologischen Wertlosigkeit der Männer verzapft haben, dürften von vergleichbarem Kaliber sein.

Fragt sich nur, was die Damen, die die Mädels von "Girlzine" lenken und leiten, dazu bewogen hat, diesen elenden Schund als Tatsachenbehauptung in die Welt zu posaunen zu lassen. War es die reine Dummheit? Oder vielleicht Unbekümmertheit, resultierend daraus, dass Frauen bisher in aller Regel jede sexistische Hetz- Und Hasstirade ungestört von der Strafjustiz verbreiten durften? Wir werden’s wohl nie erfahren – so what.

Ich habe die ganze Aufregung zum Anlass genommen, einmal einen genaueren Blick auf § 130 StGB und dessen Auslegung durch die Strafjustiz zu werfen. Ist m.E. nicht ganz uninteressant.

Es gibt zu dieser Regelung eine recht bemerkens- und begrüßenswerte Entscheidung des bayerischen Obersten Landesgerichts (nachzulesen u.a. in der NJW 1995, Heft 2, Seite 145f), in der ein strafrechtlich relevanter Angriff auf die Menschenwürde zwar nicht in jeder Beleidigung oder Diskriminierung eines Teils der Bevölkerung gesehen wird, wohl aber dann, wenn den Angegriffenen das Recht abgesprochen wird, als gleichwertige Persönlichkeiten in der staatlichen Gemeinschaft zu leben, indem sie als minderwertige Menschen bezeichnet werden. Und bei Zugrundelegen dieses Urteils ist die Strafanzeige absolut angemessen und in vollem Umfang berechtigt.

Die Entscheidung des BayObLG wurde übrigens damals mit viel Beifall bedacht, auch und gerade in politisch korrekten GutmenschInnenkreisen - dort war nämlich immerhin ein Rechtsradikaler wegen öffentlichen Aushanges einer üblen Hetzschrift gegen "Asylbetrüger" verurteilt worden.

Es ist schon recht putzig, mit welcher Primadonnenhaftigkeit die gleichen GutmenschInnen auf einmal die beleidigte Leberwurst markieren, wenn die ach so böse patriarchalische Justiz jetzt von ihnen verlangt, dass auch sie sich nach den Maßstäben richten, die sie bei andern laut beklatschen.

Besonders nett zu lesen ist, wie in einem gewissen Forum, dessen Name es nicht wert ist, hier genannt zu werden, von "Girlbashing" und von "Männergewalt gegen Mädchen" die Rede ist, wobei die "gewalttätigen" Männer die "Girls" nicht einmal von ferne auch nur schief angeguckt haben – die lauthals beklagte "Gewalttätigkeit" besteht aus dem Versenden von ein paar e-mails.

Jetzt weiss ich wenigstens, wie gewisse Horrorzahlen ("Jedes x-te Mädchen ist Opfer von Männergewalt"), die sich mit denen der Kriminalstatistik so ganz und gar nicht in Einklang bringen lassen, zustande gekommen sind.

Achilles


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