Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Strafverfahren gegen Frauen für Frauen e.V. wg. Volksverhetzung

Magnus, Monday, 17.05.2004, 17:48 (vor 7935 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Strafverfahren gegen Frauen für Frauen e.V. wg. Volksverhetzung von Jörg am 17. Mai 2004 14:16:07:

Hallo Magnus,
eine E-Mail an die nächste StA zu schicken ist keine große Leistung.
Das kann jeder. Selbst ein Sonderschüler kann das. Und weil man's
anonym machen kann, gehört noch nicht einmal Mut dazu.

Ich würde es begrüßen, erstmal konkrete Antworten abzuwarten, bevor man zu "Feigheit" und "fehlenden Mut" ganze Ausführungen niederschreibt. Natürlich wurde der Strafantrag mit vollen Angaben zu meiner Person abgegeben - per Email war das übrigens auch gar nicht möglich.

Viel
wichtiger als gegen einzelne Formulierungen zu prozessieren, die
sowieso niemand ernst nehmen kann, der noch halbwegs bei Sinn
und Verstand ist, ist es aus meiner Sicht, Aufbauarbeit zu
leisten, die Menschen zu informieren, sie mit Informationen und
Fakten wachzurütteln. Das würde der "Männerbewegung" ganz
nebenbei bemerkt auch zu einem deutlich besseren Image
verhelfen.

Schau doch mal in das Gästebuch der besagten Seite, wie dort diskutiert wurde. Desweiteren ist deine Forderung unlogisch, denn warum Menschen "wachrütteln", die sowieso besagten Satz nicht ernst nehmen? Desweiteren: wachrütteln alleine reicht nicht aus, man muss auch was unternhmen. Inhaltlich hat sich der Artikel übrigens kaum geändert - er ist einseitig wie zuvor und bildet genug Angriffsfläche für rational denkende Menschen. Im übrigen hat Antisemitismus früher auch niemand ernst genommen, was den Holocaust erst emöglichte. Aus diesem Grund gilt: wehret den Anfängen!

Gruß,
Magnus


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