Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: @ Ferdi @Magnus / Gut so. Wehret den Anfängen!

Monika, Tuesday, 18.05.2004, 15:35 (vor 7934 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Gut so. Wehret den Anfängen! von Ferdi am 18. Mai 2004 12:02:05:

Hi Ferdi!

Vor gut drei Jahren hat Monika von M&M mal in diesem Forum den Ratschlag gegeben, dass Männer im Falle von Rechtsverletzungen im Zuge von Scheidungsauseinandersetzungen (ich weiss jetzt nicht mehr, worum es im Einzelen ging, müsste ich meinen alten Rechner durchwühlen) den Rechtsweg beschreiten sollten und Anzeige erstatten sollten. Daraufhin hat Jörg Monika aus dem Forum geschmissen.

Es ging um Kindesentzug. Ich hatte einen Aufruf gestartet, dass Männer/Väter bei Kindesentzug sofort Strafanzeige erstatten sollen.

Anzeigen bei Kindesentzug (§ 235 StGB)

Immer noch wissen zu wenige Väter, daß das Wegsperren ihrer Kinder durch die Mütter bei bestehendem Umgangsrecht oder der Auszug der Ehefrau unter Mitnahme der Kinder den Straftatbestand des Kindesentzuges erfüllt. Durch § 235 StGB ist nach h.L. auch das Umgangsrecht des nicht-sorgeberechtigten Vaters geschützt.

hier mehr:
http://www.pappa.com/kinder/aktio235.htm

Gruß
Monika


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