Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kein Unterhalt - das erbärmliche Klagen der Frauen

Dummerjan @, Thursday, 28.02.2008, 12:24 (vor 6506 Tagen) @ Diana

Danke, genau darauf wollte ich hinaus: "ehe- bzw. familienbedingte
Nachteile". Genau das ist der Punkt. So ein "Nachteil" kann es eben sein,
weshalb man von Arbeitgebern nicht eingestellt wird. Ist mir dutzendfach so
gegangen. Sprich, das Arbeitenwollen allein hat mir überhaupt nix genützt.

Zunächst einmal, ist mit pauschalisieren nichts geholfen, im Forum mag das angehen, vor Gericht hilft das nicht. Es gibt im wirklichen Leben alles was man sich vorstellen kann: die abzockende Ehefrau, die dem Ex nicht die Butter aufs Brot gönnt und umgekehrt den männlichen Ex, der seine ehemalige Ehefrau am liebsten auf der Galeere sehen würde. Und dazwischen gibt es jede Form der Abstufung.

Was man aber auch nicht vergessen darf, gerade in solchen Auseinandersetzungen macht der Ton die Musik und manche Anwälte glauben eben auch, daß sie es ihren mandanten schuldig sind, möglichst aggressiv daherzukommen. Das sollte man im seinem Rechtsverdreher, äh -vertreter abklären.

Um hier Ansprüche aufrechterhalten zu können, muß man auch in der Lage sein diese ehebedingten nachteilte KONKRET zu beweisen. So pauschal wie Du das hier schreibst hast Du keine Chance. Das heißt, DU solltest eine Liste vorbereiten, auf der Du deine bemühungen nachweist, ggf mit Bewerbungsunterlagen und Nachweis über den Grund der Ablehnung. Wichtig: Auch hier ist darauf Wert zu legen, daß der Nachteil ehebedingt war.
Des weiteren wäre zu überlegen, ob Du selbst Maßnahmen ergriffen hast, ehebedingt Nachteile auszugleichen. Eine Maßnahme, die zahlungsunwillige
Exen öfter aus dem gleichgeweicht bringt ist zum beispiel die Forderung nach (anteiliger) Kostenübernahme für Fortbildungen der Ex-Ehefrau um ehebedingt Nachteile auszugleichen.

Im allgemeinen ist es sowieso besser eine vergleichsweise Einigung zu erreichen, das hängt aber auch von den beteiligten Parteien ab.

Ja, das ist natürlich klar - wenn "Mehrfachansprüche" vorliegen, dann muss
das halt der Reihe nach geprüft werden.

Der Witz ist, wenn man sich vergleichsweise einigt kommt man hier oft besser weg. Wenn man zum Beispiel Kindesunterhalt zum Ehegattenunterhalt umdeklariert, dann kann der Ex meist mehr Steuern sparen, so daß am Ende mehr Geld für alle bleibt. EIn richtelicher Beschlusss macht so etwas unmöglich!

Darum ging es mir hier aber nicht
primär.

Darum geht es aber primär im neue Unterhaltsrecht. Wenn "genung" Geld da wäre, ist es fast egal ob altes oder neues Unterhaltsrecht.

Es ging mir mehr grundsätzlich darum, wie mit Frauen zu verfahren

WÄRE, wenn der Mann Unterhalt zahlen KÖNNTE - und sie trotz nachweisbarer
Bemühungen keinen eigenen Lebensunterhalt findet.

Das ist egal, es müssen ehebedingte Nachteile sein! Alles andere ist Wurscht.

Weil hier pauschal

behauptet wird: ALLE Frauen wollen nicht arbeiten, sondern ausschließlich
allimentiert werden.

Das wird so nict behauptet. Wirklich nicht! Sondern es wird der feiministischen Ideologie des Anspruchs der Ehefrau auf VOllalimentierung der Kampf angesagt. Das ist ein Unterschied.

Ich wollte lediglich die Pauschal-Behauptung auseinandernehmen - wer
pauschilisiert, hat meistens (wenn nicht immer) Unrecht, finde ich.

Kein Problem.


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