Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kein Unterhalt - das erbärmliche Klagen der Frauen

guest2, Sunday, 24.02.2008, 03:06 (vor 6511 Tagen) @ Rainer

Hallo

Ohne diese Regelung würde man also "auf Gedeih und Verderb" an diese

Ehe

gekettet bleiben, auch wenn es überhaupt nicht funktioniert, was man

vorher

ja nun weiß Gott nicht garantieren kann?


Das Weiss zu deiner Schwarzmalerei sieht dann so aus: Ehe wird nicht
gleich deshalb geschieden, weil ein Furz quer liegt;-)

Mein Vorschlag zum Thema: Wenn getrennte Eltern sich nicht einigen können,
zu wem die Kinder kommen und wer evtl. bezahlen muss, haben sie die
Kinderbetreuung je zur Hälfte der Zeit als Naturalunterhalt zu leisten.

ACK. Das waere auch mein Vorschlag, als Regelfall.

Wenn zwei sich auf was anderes einigen, deren Sache. Aber wer was anderes rechtlich gegen den Willen des anderen Elternteils durchsetzen will, sollte das dann schon begruenden koennen.

Ist ja in einer Reihe von Laendern auch realisiert, aber unsere Mutterkreuz-Anwaerterinnen mit exklusivem Eigentumsrecht am Kind hier wollen das selbstverstaendlich nicht.

Allenfalls wird mal taktisch gefordert, Vaeter sollten mehr Betreuungsarbeit uebernehmen ("damit er mal sieht wieviel Arbeit das ist").


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