Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kein Unterhalt - das erbärmliche Klagen der Frauen

Dummerjan, Monday, 25.02.2008, 12:03 (vor 6509 Tagen) @ Diana

Soweit, so gut. Nehmen wir mal den praktischen Fall an, dass aufgrund der
Öffnungszeiten der erreichbaren Kindertagesstätten und aufgrund nicht
vorhandener Omas der Mutter nicht möglich ist, eine Vollzeitstelle
anzunehmen bzw. sie trotz aller Bemühungen aufgrund der Kinder keine
bekommt (weil potenzielle Arbeitgeber "kleine" Kinder als "Behinderung"
betrachten)?

Mach einen vernünftigen und sachlichen Vorschlag, wie mit solchen Frauen
zu verfahren wäre. Sollte man dann nicht doch den Vater heranziehen - (wenn
man mal vom "Normalfall" ausgeht, dass beide unter "normalen" Umständen
diese Kinder gewollt haben) - oder eher grundsätzlich-pauschal nach dem
Motto "Pech gehabt, halt Hartz IV" verfahren?

Hi,

ich vermute, daß diese Verfassungsbeschwerde abgelehnt wird, weil das neue Unterhaltsrecht hier explizit darauf abstellt ehebedingte Nachteile unterhaltsrechtlich nach wie vor abzufangen. In Deinem konkreten Beispiel hängt es eben davon ab, inwiefern durch andere Unterhaltsansprüche gegen den Ex bereits ein Mangelfall vorliegt. Sprich: Sind andere Kinder da, so hat deren unterhalt vorrang, ist zusätzlich eine andere Mutter da, die Kleinkinder betreut hat diese einen Unterhaltsvorrang. Sollte dann noch der Selbstbehalt des Ex-Ehemannes nicht erreicht sein, dann kann der vermutlich vorliegende Anspruch der Ex-Ehefrau nach wie vor zu Unterhaltszahlungen führen.
Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung, im Zweifel müssen Sie einen Anwalt/Anwältin Ihres Vertrauens beauftragen. Hoffentlich Rechtsschutz versicehrt...


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