Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kein Unterhalt - das erbärmliche Klagen der Frauen

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Saturday, 23.02.2008, 21:46 (vor 6511 Tagen)

'...Mit dem erst seit wenigen Wochen geltenden Unterhaltsgesetz muss sich das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Eine 36-jährige Frau aus Emmerich (Nordrhein-Westfalen) legte nach Angaben ihres Anwalts Verfassungsbeschwerde ein. Die Mutter von zwei minderjährigen Söhnen will sich nach 17 Jahren Ehe scheiden lassen. Nach dem neuen Recht würde die Frau, die Teilzeit arbeitet, zwar noch Unterhalt für die Kinder bekommen, selbst aber kein Geld mehr. Nach der alten Regelung hätten ihr pro Monat noch knapp 400 Euro zugestanden. (AZ: 1 BvR 345/08)

Der Anwalt der Klägerin sieht darin eine schwere Benachteiligung. "Wenn Mütter eine Vollzeitstelle annehmen müssen, weil sie keinen Unterhaltsanspruch haben, verletzt dies die Grundrechte des Kindes auf elterliche Betreuung", sagte er dem Magazin "Focus"....'

http://www.n-tv.de/923393.html?230220081322

Dieser Frau ist es offenbar nicht zu peinlich, ihre beiden Kinder als Schutzschilde zu mißbrauchen, um sich vor Erwerbsarbeit zu drücken - natürlich auf Kosten des Mannes. Als wenn es ihr wirklich auf die 'Grundrechte der Kinder' ankäme;

Überall ist die Rede davon, dass Frauen so stark und selbständig seien und keinen Versorger bräuchten - im Fall des Falles halten die Damen aber doch immer wieder gern das Patschhändchen auf.

Viele Grüße
Wolfgang


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