Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kein Unterhalt - das erbärmliche Klagen der Frauen

Diana, Monday, 25.02.2008, 18:18 (vor 6509 Tagen) @ Dummerjan

Auch hi,

ich vermute, daß diese Verfassungsbeschwerde abgelehnt wird, weil das neue
Unterhaltsrecht hier explizit darauf abstellt ehebedingte Nachteile
unterhaltsrechtlich nach wie vor abzufangen.

Danke, genau darauf wollte ich hinaus: "ehe- bzw. familienbedingte Nachteile". Genau das ist der Punkt. So ein "Nachteil" kann es eben sein, weshalb man von Arbeitgebern nicht eingestellt wird. Ist mir dutzendfach so gegangen. Sprich, das Arbeitenwollen allein hat mir überhaupt nix genützt.

hängt es eben davon ab, inwiefern durch andere Unterhaltsansprüche gegen
den Ex bereits ein Mangelfall vorliegt. Sprich: Sind andere Kinder da, so
hat deren unterhalt vorrang, ist zusätzlich eine andere Mutter da, die
Kleinkinder betreut hat diese einen Unterhaltsvorrang. Sollte dann noch der
Selbstbehalt des Ex-Ehemannes nicht erreicht sein, dann kann der
vermutlich vorliegende Anspruch der Ex-Ehefrau nach wie vor zu
Unterhaltszahlungen führen.

Ja, das ist natürlich klar - wenn "Mehrfachansprüche" vorliegen, dann muss das halt der Reihe nach geprüft werden. Darum ging es mir hier aber nicht primär. Es ging mir mehr grundsätzlich darum, wie mit Frauen zu verfahren WÄRE, wenn der Mann Unterhalt zahlen KÖNNTE - und sie trotz nachweisbarer Bemühungen keinen eigenen Lebensunterhalt findet. Weil hier pauschal behauptet wird: ALLE Frauen wollen nicht arbeiten, sondern ausschließlich allimentiert werden. Und dies ist nachweislich nicht wahr. Vor allem die Ostfrauen sind das über Jahrzehnte aber ganz und gar anders gewöhnt - und mussten erst nach der Wiedervereinigung lernen, "Hausfrau" zu sein - weil sie eben keine Arbeit mehr bekamen.

Aber Männer mit ostdeutschem Verdienst sind nicht "lohnend" als "Versorger", schrieb ich anderweitig schon.

Ich wollte lediglich die Pauschal-Behauptung auseinandernehmen - wer pauschilisiert, hat meistens (wenn nicht immer) Unrecht, finde ich.

Diana


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