Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kein Unterhalt - das erbärmliche Klagen der Frauen

Diana, Sunday, 24.02.2008, 00:54 (vor 6511 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Wenn diese Frau die Entscheidung trifft, sich scheiden lassen zu wollen,
sollte sie auch die Konsequenzen dieses Schrittes selbst tragen - warum
soll ihr als im Leben stehender Frau diese Freiheit jemand finanzieren? Die
Unterhaltsansprüche der Kinder stehen hier ja nicht in Frage.
Zudem sind die Kinder in diesem Fall 7 und 16 Jahre alt, also keine
Kleinkinder mehr und dürften einer Arbeitsaufnahme daher kaum im Wege
stehen.

Und was ist, wenn der Mann die Entscheidung trifft, sich scheiden zu lassen? Soll auch vorkommen. Na gut - aber mit einem 7-jährigen Kind kann es schon schwierig werden, einen Vollzeitjob anzunehmen (sofern man überhaupt genommen wird) - da man für diese Altersklasse einen Schulhort bräuchte, den es gar nicht überall gibt.

Außerdem ist das mit dem Unterhalt so eine Sache: Wenn der Mann für die Kinder Unterhalt zahlt, die Mutter aber keine Arbeit bekommt und in Hartz IV fällt, dann muss das Kind mit seinem "Einkommen", also dem Unterhalt, womöglich die Mutter miternähren - auch weil der anteilige Mietzuschuss für die Kinder wegen "zuviel Einkommen" gekürzt wird. Das heißt, es schlägt auf jeden Fall auf das Kindeswohl durch, wenn man die Mutter direkt oder indirekt für eine Scheidung "bestraft".

Unterhalt in der Ehe ist OK, für nachehelichen Unterhalt sehe ich im
Zeitalter der Gleichberechtigung keinen Raum. Die Ehe ist zu Ende, warum
sollte ein Ex-Ehegatte besser gestellt sein als ein niemals Verheirateter,
der dann zum Sozialamt geht? Und dort zur Arbeit angehalten wird?

Wir haben hier eben KEINE Gleichberechtigung - und zwar weil Kinder als "Behinderung" angesehen werden, arbeiten zu gehen. Sprich - oft stellt ein Arbeitgeber einen Alleinerziehenden (und zwar Mutter wie Vater!) gar nicht erst ein.

Außerdem ist es für dem Grunde nach unterhaltsberechtigte Frauen seit
Jahrzehnten gar zu verlockend, keinen Kitaplatz oder Arbeitsplatz zu
'finden' oder eben 'zu krank zum Arbeiten' zu sein, um sich weiter vom Mann
(mit erhöhter 'Erwerbsobliegenheit') ein entspanntes Leben finanzieren zu
lassen. Unterhaltspflichtige Männer haben erstaunlicherweise weniger Rechte
als das Sozialamt, ogleich sie oftmals erheblich mehr bezahlen.

Ja, ich weiß, dass es diese Frauen gibt, das streite ich ja auch gar nicht ab. Fakt ist aber, dass es bei dir so klingt, als wären ALLE und IMMER NUR auf diesem Trip - und fakt ist auch, dass es eben auch andere gibt. Soll man nun alle geschiedenen Frauen mit Kindern unter Generalverdacht stellen, sie würden grundsätzlich abzocken wollen?

fragt
Diana


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