Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Soweit ich mich erinnere...

Dummerjan, Monday, 25.02.2008, 12:15 (vor 6509 Tagen) @ Diana

"> Und deinen Frauenhass in einem Gleichberechtigungsforum zu verbreiten, das

ist auch nicht komisch."

Dies ist auch in anderen - sog Feministen-Foren- üblich und gehört nun mal dazu. Ich finde es ja auch immer wieder bedauerlich, daß manche Menschen eine derartig auf ihren Nabel fixiert sind, daß sie diese Nabelschau für Weltsicht halten.

Als erwachsener mensch sollte man die einerseits verstehen können (wer hat nicht irgendwo so eine weiche Stelle) und andererseits dies auch vernünftig einordnen können.

Es bleiben dennoch, bei aller subjektiven Verletzheit, dennoch objektiv zu konstatierende Tatbestände seien diese gesetzlich formuliert oder statistisch "belegt" (man kann im strengen Sinne keine Dinge statistisch "beweisen").

Beispiel für gesetzliche benachteiligungen von Männern:
§1626 a BGB, §183 StGB, Wehrpflich
Beispiel für statistisch belegbare benachteiligungen:
systematisch kürzere Lebenserwartung von Männern, systematisch überproportioneles Risiko von Berufsunfällen und - krankheiten für Männern,
systematisch niedrigere bezalung von Männern auf Teilzeitstellen von weniger als 18h in der Woche, systematisch schlechtere Kostenübernahme bei krebsvorsorge obwohl im Durchnitt Krebserkrankungen von Männern 20 % über der von Frauen liegen

Dies ist eine recht unvollständige Liste, kann nahc belieben ergänzt werden s. z.B. bei Manndat.

Damit will ich ausdrücken: Nach wie vor gibt es geschlechtsspezifische Beneachteiligungen für Fraun UND Männer. Dies steht dem verfassungsrechtlichen Gleichstellungsgebot entgegen. Während aber für Frauen inzwischen eine regelrechte "Gleichstellungsindustrie" besteht, werden die genannten Benachteiligungen die Männer betreffen nach wie vor entweder ignoriert oder sogar aktiv geleugnet.

Dennoch bleibt die Tatsache bestehen: Gleichberechtigung gilt entweder für alle oder es ist keine Gleichberechtigung.


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