Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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neues Unterhaltsrecht

Dummerjan @, Tuesday, 26.02.2008, 18:14 (vor 6508 Tagen) @ Sabine

Ich hoffe Ihr Bild von alleinerziehenden berufstätigen Müttern etwas auf
den neuesten Stand gebracht zu haben und drücke der o.g. Dame die Daumen,
dass sie ihr Recht erhält.

Gute Frau, die Kinder haben Vorrang, dann kommt der Elternteil der die Kleinkinder betreut und dann, wenn noch etwas über dem Selbstbehalt übrig ist alle anderen.
Das ist das Recht. Und selbstverständlich bekommt Sie Ihr Recht, das nennt man Rechtssprechung. Ob sie aber Geld sieht hängt von vielen Faktoren ab, insbesondere ob in der neuen beziehung Kinder da sind. Apropos, finden Sie nicht, daß in solchem Falle die Mutter die kleinkinder betreut Vorrang haben sollte vor der Mutter die z.B. Schulkinder betreut?

Und bitte denken Sie daran: Wir sprechen vom Ehegattenunterhalt, nicht von Kindesunterhalt, der bleibt unberührt von der Geschichte.


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