Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Zumutbarkeitsregeln

Diana, Sachsen, Thursday, 07.08.2008, 01:52 (vor 6347 Tagen) @ Conny

Dabei ließt man immer wieder, daß es eigentlich zu viele
Arbeitsgelegenheiten, wie das so schön euphemistisch heißt. Dieser eine
Euro bzw. es sind 1,50 Euro wird Mehraufwandsentschädigung genannt, da ich
zum einen dort hin kommen muß, mehr essen muß und auch nicht so billig
einkaufen kann. Dazu kommt dann auch, daß es keine 40 Stunden pro Woche
sind, sondern nur 30 und bei Krankheit oder Urlaub (den gibts dort glaube
ich auch 2 Tage pro Monat) gibt es nichts.

Ja, diese "Mehraufwandsentschädigung" wird nur dann gezahlt, wenn derjenige arbeitet und somit der Mehraufwand auch tatsächlich entsteht.

Dabei wird einem aber vorgerechnet, daß auch mancher Arbeiter nicht mehr
hat.

Das ist allerdings wirklich richtig - besonders im Osten. Kannst ja mal ausrechnen, was bei Stundenlöhnen von 5 oder 6 oder auch 7 Euro Brutto rauskommt und dann die Sozialabgaben runterrechnen, was dann Netto übrigbleibt.

Dann sehe Dir mal §16a SGB II an. Ausschnitte daraus:
(1) Arbeitgeber können zur Eingliederung von erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen mit Vermittlungshemmnissen in Arbeit einen
Beschäftigungszuschuss als Ausgleich der zu erwartenden Minderleistungen
des Arbeitnehmers und einen Zuschuss zu sonstigen Kosten erhalten. (...)

(2) Die Höhe des Beschäftigungszuschusses richtet sich nach der
Leistungsfähigkeit des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und kann bis zu 75
Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts betragen.

Vollständig steht das hier: http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__16a.html

Das wurde dort glaube ich still und heimlich mit aufgenommen.

Noch dazu wird das für die Dienstvorschriften interpretiert und diese
schreiben dazu vorher eine Arbeitsgelegenheit vor. Man muß den Menschen ja
wieder daran gewöhnen mit dem Hahn aufzustehen

Du meinst, bevor du solcherart "gefördert" werden könntest, MUSST du zwingend erst einen EEJ absolvieren?

und vergißt dabei, daß der
Wach-Schlaf-Zyklus nicht bei jedem Menschen gleich ist.
Bei uns zählt eben der als tüchtig, der morgens um 5 aufsteht und abends
zeitig ins Bett geht. Dazu gibt es eben auch dieses bescheuerte Sprichwort
"Abends wird der Faule fleißig". An die unterschiedlichen Menschentypen
denkt bei der "modernen" Arbeit eben niemand.

Du hast also das "Frühaufsteher-Gen" offenbar auch nicht *g*. Es ist ein abartiges Zwangsschema, was einfach allen übergestülpt wird. Deshalb habe ich früher gerne in drei Schichten gearbeitet, und in der Nachtschicht sind viele erst so richtig abgegangen.

Anders können es die Unternehmer auch bald nicht mehr machen. Denn auf der
einen Seite stehen die Zinsen und auf der anderen die Einnahmen. Die Zinsen
fließen an die Reichen und werden immer mehr und auf der anderen Seite
stehen die Verbraucher, die immer weniger in der Tasche haben. Bezahlen muß
dieses Geld, das der Unternehmer vom Staat bekommt, der Steuerzahler und
daher eben auch dieser abhängig Beschäftigte. Mit diesem Zuschuß könnte man
sich eigentlich schon fast selbständig machen.

Und wenn du zusammenzählst, was du den Staat "kostest" - also Regelsatz, KdU, Krankenversicherung, dazu noch die immensen Verwaltungskosten all dieser idiotischen "Fallmanager", Leistungsberechner usw. usw. - dann käme eine Summe heraus, die man dir eigentlich auch genauso gut direkt als Grundeinkommen auszahlen könnte, von dem du leben könntest... und all diese Zecken, die an dir dranhängen und dich "verwalten", bräuchte dann niemand mehr.

Und eigentlich steht im SGB II immer noch etwas von zusätzlicher Arbeit
und daher kann ich solche "Verträge" nur unter Vorbehalt und das auch noch
unter Zwang unterschreiben.

Gelegentlich kam es bei uns vor, dass die Arge bestimmte "Projekte" nicht genehmigt hat, weil die "Zusätzlichkeit" nicht klar war. Allerdings: sämtliche ABM und sonstige "Maßnahmen", die sich mit städtischer Ordnung und Grünpflege befassen, sind NIEMALS "zusätzlich", sondern IMMER kommunale Pflichtaufgabe! Aber die Kommunen stoßen sich da schon seit Jahren oder Jahrzehnten auf Kosten der Arbeitslosen und damit der Steuerzahler gesund.


gesamter Thread:

 

powered by my little forum