Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Was der "Falli" dir "geben" will, ist nur die eine Seite...

Diana, Sachsen, Tuesday, 05.08.2008, 20:08 (vor 6348 Tagen) @ Conny

... ob ein Arbeitgeber dich ebenfalls für "geeignet" hält und dich tatsächlich auch nimmt, aber eine andere.

... allein für Männer: Das sei keine Diskriminierung. Man kann einer Frau
keine körperlich schwere Arbeit geben. Aber mir mit meinen 60 kg (170 cm)
kann man die scheinbar geben, aber keiner Frau, die Bodybuilding betreibt.
Da werde ich dem das nächste mal, wenn er mir so einen 1-Euro-Job anbietet
wohl mit dem AGG drohen müssen. Wozu haben wir denn ein
Gleichbehandlungsgesetz?

Um welche körperlich schweren Arbeiten ginge es denn da bei einem eventuellen 1-Euro-Job? Es mag regional verschieden sein, oder die Sturzverwalter handhaben dies unterschiedlich - aber bei uns gibt es zum Beispiel diverse 1-Euro-Jobs in der "Landschaftspflege". Die sind a) nicht zwingend körperlich schwere Arbeit; und b) werden dorthin (bei uns jedenfalls) auch ca. genauso viele Frauen wie Männer vergattert.

Wär es ein echter Arbeitgeber (und nicht so eine kommunale Arbeitslosenverwurstungsanstalt), und der hätte echte körperlich schwere Arbeiten zu vergeben, dann tät der sich die Kandidaten sehr wohl genau angucken und womöglich kritisch beleuchten, ob sie der Arbeit körperlich überhaupt gewachsen wären - sowohl Männlein als auch Weiblein. Der hätte ja kein Interesse daran, dass ihm der oder die Neue nachher gleich zusammenklappt.


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