Das LG Köln hat geurteilt
In Bezug auf die individuelle Konstitution gibt es ein Urteil des LG Köln.
Allerdings hatte in diesem Fall eine Frau auf Einstellung geklagt, die die
Geschlechtszugehörigkeit als Begründung der Absage nicht akzeptieren
wollte. Und natürlich hat das LG in ihrem Sinne entschieden:"Die körperliche Kraft eines Bewerbers kann nach Meinung des
Landesarbeitsgerichts Köln nicht bereits auf Grund seiner
Geschlechtszugehörigkeit, sondern nur auf Grund seiner individuellen
Konstitution beurteilt werden. Danach stellt es eine unzulässige
Diskriminierung einer Bewerberin dar, wenn ihre Einstellung mit der
Begründung abgelehnt wird, dass die geforderte körperliche Tätigkeit 'von
einer weiblichen Angestellten einfach nicht verlangt werden könne'"Quelle: http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/ur20g01073.html
Wie wir aus Erfahrung wissen, bedeutet das aber noch lange nicht, dass
Frauen deshalb auf Grund ihrer individuellen Konstitution zu den Arbeiten
gezwungen werden können, wie sie von Männern - ohne Berücksichtigung der
individuellen Voraussetzung - wie selbstverständlich erwartet und erzwungen
werden
(=
Strukturelle
Diskriminierung).Ich bin kein Jurist, aber um sich auf dieses Urteil, bzw. das AGG berufen
zu können, müsstest du m.W. dem Sachbearbeiter schon konkret nachweisen
können, dass er dir eine bestimmte Arbeit nur aufgrund deines Geschlechts
zugewiesen hat, die er einer konkreten Frau genau deshalb nicht zumuten
wollte. Selbst wenn statistisch signifikant ist, dass er ausschließlich
Männern die schwere Arbeit zumutet, kann er sich immer noch auf Kriterien
berufen, die im jeweiligen Einzelfall zu dieser Entscheidung geführt haben
(sollen). Der Nachweis einer Diskriminierung ist so gut wie unmöglich - und
typisch für die Art und Weise wie Männer diskriminiert werden (Siehe auch
Institutionelle
Diskriminierung).
Der hat das sogar im Beisein einer dritten Person in etwa so formuliert, wie ich das schrieb. Er kann Frauen die schwere Arbeit nicht geben. Die bekommen nur die Männer. Einem Mann kann er durchaus die schwereren Arbeiten geben, das keine Diskriminierung sei. Ich habe ihm eben gleich gesagt, daß das eine Diskriminierung ist. Was er denkt, und es wirklich ist, sollte denke ich jemand anderes klären. Daher sollte man mE so etwas durchaus vor Gericht bringen, damit das geklärt werden kann. Dann hat er und andere hinterher auch eine klare Richtlinie.
Eigentlich hat er mit seiner Äußerung auch gegen Artikel 3 Absatz 2 GG verstoßen. Oder gilt diese Gleichberechtigung wirklich nur für Frauen?
Aber danke für dieses Urteil. Das ist ja schon mal ein kleiner Ansatz.
gesamter Thread:
- Auskunft eines "Fall-Managers" der Arge bezüglich körperlich schwerer Arbeit ... -
Conny,
05.08.2008, 16:17
- Was der "Falli" dir "geben" will, ist nur die eine Seite... -
Diana,
05.08.2008, 20:08
- Was der "Falli" dir "geben" will, ist nur die eine Seite... -
Conny,
05.08.2008, 21:26
- Was der "Falli" dir "geben" will, ist nur die eine Seite... -
Garfield,
06.08.2008, 19:29
- Was der "Falli" dir "geben" will, ist nur die eine Seite... -
Conny,
07.08.2008, 00:24
- Alles Gute wünsche ich dir. -
ein Mitleser,
07.08.2008, 00:38
- Apropos Sense... - Diana, 07.08.2008, 01:33
- Alles Gute wünsche ich dir. - Conny, 07.08.2008, 12:17
- Was der "Falli" dir "geben" will, ist nur die eine Seite... -
Diana,
07.08.2008, 01:29
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Conny,
07.08.2008, 12:03
- Ja, das "liebe" Geld... -
Diana,
07.08.2008, 14:32
- Ja, das "liebe" Geld... -
Conny,
07.08.2008, 15:44
- Ja, das "liebe" Geld... - Diana, 07.08.2008, 15:57
- Ja, das "liebe" Geld... -
Conny,
07.08.2008, 15:44
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Diana,
07.08.2008, 14:32
- Was der "Falli" dir "geben" will, ist nur die eine Seite... -
Conny,
07.08.2008, 12:03
- Alles Gute wünsche ich dir. -
ein Mitleser,
07.08.2008, 00:38
- Was der "Falli" dir "geben" will, ist nur die eine Seite... -
Conny,
07.08.2008, 00:24
- Was der "Falli" dir "geben" will, ist nur die eine Seite... -
Garfield,
06.08.2008, 19:29
- Was der "Falli" dir "geben" will, ist nur die eine Seite... -
Conny,
05.08.2008, 21:26
- Das LG Köln hat geurteilt -
Mustermanni,
05.08.2008, 21:35
- Das LG Köln hat geurteilt -
Conny,
05.08.2008, 21:49
- Zumutbarkeitsregeln -
Diana,
06.08.2008, 02:02
- Zumutbarkeitsregeln -
Garfield,
06.08.2008, 20:20
- Zumutbarkeitsregeln -
Conny,
07.08.2008, 00:15
- Zumutbarkeitsregeln -
Diana,
07.08.2008, 01:52
- Zumutbarkeitsregeln -
Conny,
07.08.2008, 11:34
- Zumutbarkeitsregeln -
Diana,
07.08.2008, 14:57
- Zumutbarkeitsregeln - Conny, 07.08.2008, 22:46
- Zumutbarkeitsregeln -
Diana,
07.08.2008, 14:57
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Conny,
07.08.2008, 11:34
- Zumutbarkeitsregeln -
Diana,
07.08.2008, 01:52
- Zumutbarkeitsregeln -
Diana,
07.08.2008, 01:41
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Garfield,
07.08.2008, 12:42
- Zumutbarkeitsregeln - Conny, 07.08.2008, 14:54
- Zumutbarkeitsregeln -
Diana,
07.08.2008, 15:46
- Zumutbarkeitsregeln -
Garfield,
07.08.2008, 17:26
- Zumutbarkeitsregeln - Diana, 08.08.2008, 02:05
- Zumutbarkeitsregeln -
Garfield,
07.08.2008, 17:26
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Garfield,
07.08.2008, 12:42
- Zumutbarkeitsregeln -
Conny,
07.08.2008, 00:15
- Zumutbarkeitsregeln -
Garfield,
06.08.2008, 20:20
- Krankschreiben lassen. -
Flint,
07.08.2008, 12:18
- Krankschreiben lassen. -
Conny,
07.08.2008, 13:47
- Krankschreiben lassen. -
Rainer,
08.08.2008, 00:28
- Krankschreiben lassen. -
Conny,
08.08.2008, 01:23
- Krankschreiben lassen. - Diana, 08.08.2008, 01:52
- Krankschreiben lassen. -
Conny,
08.08.2008, 01:35
- Diesen Hirnriss mit der Sprache... - Diana, 08.08.2008, 01:44
- Krankschreiben lassen. -
Conny,
08.08.2008, 01:23
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Rainer,
08.08.2008, 00:28
- Krankschreiben lassen. -
Conny,
07.08.2008, 13:47
- Zumutbarkeitsregeln -
Diana,
06.08.2008, 02:02
- Das LG Köln hat geurteilt -
Conny,
05.08.2008, 21:49
- Was der "Falli" dir "geben" will, ist nur die eine Seite... -
Diana,
05.08.2008, 20:08