Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Hohmanns Volksverhetzung zu Lasten der Religionslosen

Daddeldu, Tuesday, 01.06.2004, 00:07 (vor 7921 Tagen) @ susu

Als Antwort auf: Re: Bald ist Europawahl.... von susu am 31. Mai 2004 09:34:29:

Hallo,

ich bin auch der Meinung, dass Hohmann hier eine Volksverhetzung zu Lasten der Atheisten und Agnostiker begangen hat.


Es gab allerdings keinen Strafantrag seitens der Staatsanwaltschaft bezüglich der Anti-Atheistischen und Anti-Agnostischen Teile des Textes, die durchaus unter den Strafbestand der Volkverhetzung fallen könnten. Ohne Strafantrag keine Richterliche Prüfung. […] Gleichzeitig hat er festgestellt, die Gottlosen seien das "Tätervolk". Es gibt keinen Zentralrat der Gottlosen, der Strafantrag hätte stellen können. Atheismus und Agnostizismus sind Lobbylose Weltanschauungen.

Interessanterweise wurde er deswegen tatsächlich von einem Verein, der sich als Lobby der Religionslosen sieht, angezeigt: dem „Bund für Geistesfreiheit“, Erlangen.

Die Staatsanwaltschaft Fulda hat aber die Ermittlungen eingestellt.

Habe gerade ein bisschen gegoogelt, hier ein Auszug aus der Einstellungsverfügung:

1. § 130 Abs. 1 und 2 StGB
Soweit Hohmann in seiner Rede die "Gottlosen" als "Tätervolk" bezeichnet und diese für die Verbrechen Bolschewismus, Kommunismus und Nationalsozialismus verantwortlich macht, entfällt eine Strafbarkeit nach § 130 Abs. 1 und 2 StGB, da die "Gottlosen" kein Teil der Bevölkerung im Sinne von § 130 StGB sind. Angriffsobjekt der Volksverhetzung sind Teile der inländischen Bevölkerung, die sich aufgrund gemeinsamer innerer oder äußerer Merkmale (Rasse, Volkszugehörigkeit, Religion, politische oder weltanschauliche Überzeugung, soziale und wirtschaftliche Stellung) als eine von der Bevölkerung unterscheidbare Bevölkerungsgruppe darstellen und individuell nicht mehr überschaubar sind (OWG Stuttgart NJW 2002, 2893).
Dies trifft auf die sogenannten "Gottlosen" nicht zu.
2. Auch scheidet eine Strafbarkeit nach §§ 185f. StGB aus, da sogenannte "Gottlose' als Personenmehrheit nicht beleidigungsfähig sind.

Gruß,

Daddeldu

Strafanzeige:
www.fen-net.de/bfg/frames/hohmann.html

Ablehnungsbescheid


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