Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Bald ist Europawahl....

susu, Monday, 31.05.2004, 12:34 (vor 7921 Tagen) @ Magnus

Als Antwort auf: Re: Bald ist Europawahl.... von Magnus am 30. Mai 2004 23:11:06:

Hallo

So, damit hast du dich eben strafbar gemacht. Wenn ich Anzeige erstatten würde, wärst du fällig, da Verleumdung über das Internet ebenfalls strafbar ist. Hohmann ist kein Nazi, auch wurde die Strafanzeige gegen ihn wegen Volksverhetzung von der Staatsanwalschaft zurückgewiesen, weil sie keine volksverhetzenden Passagen erkennen konnten. Das Staatsanwaltschaft und die Generalstaatsanwaltschaft bestätigt.

Frage: Hat das Gericht damit wirklich Recht? Hohmann sagte: "Verbindendes Element des Bolschewismus und des Nationalsozialismus war also die religionsfeindliche Ausrichtung und die Gottlosigkeit. Daher sind weder "die Deutschen", noch "die Juden" ein Tätervolk. Mit vollem Recht aber kann man sagen: Die Gottlosen mit ihren gottlosen Ideologien, sie waren das Tätervolk des letzten, blutigen Jahrhunderts. Diese gottlosen Ideologien gaben den "Vollstreckern des Bösen" die Rechtfertigung, ja das gute Gewissen bei ihren Verbrechen. So konnten sie sich souverän über das göttliche Gebot "Du sollst nicht morden" hinwegsetzen. Ein geschichtlich bisher einmaliges millionenfaches Morden war das Ergebnis."

Damit erklärt Hohmann die "Gottlosen" als Kollektiv für schuldig. Als sich selbst als Atheist bezeichnender Mensch, diese Rede in irgendeiner Form zu relativieren ist irgendwie... Widersprüchlich.

Wenn du dir deinen Link ansiehst wirst du außerdem feststellen, daß sich das Urteil nur auf den in der Rede vokommenden Antisemitismus bezieht, der ja zumindest am Ende wiederrufen wird. Es gab allerdings keinen Strafantrag seitens der Staatsanwaltschaft bezüglich der Anti-Atheistischen und Anti-Agnostischen Teile des Textes, die durchaus unter den Strafbestand der Volkverhetzung fallen könnten. Ohne Strafantrag keine Richterliche Prüfung.

Der §130 sagt nämlich u.a.: "zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln,[..] oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,"

Die "Gottlosen" sind definitiv eine religiös bestimmte Gruppe, die Bezeichnungen als "Tätervolk" und "Vollstrecker des Bösen" sind definitiv Beschimpfungen, bzw. böswillige Verächtlichmachungen.

Auf den Punkt gebracht: Wenn Jörg sich durch seine Nennung Hohmanns strafbar macht, dann tat Hohmann die in Bezug auf die "Gottlosen" mit Sicherheit auch.

susu


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