Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Bald ist Europawahl....

susu, Monday, 31.05.2004, 15:19 (vor 7921 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: Re: Bald ist Europawahl.... von Arne Hoffmann am 31. Mai 2004 10:23:55:

Hallo Arne

Ich bin mir da nicht so sicher. Es kann sein, dass analog zu "Soldaten sind Mörder" (was bekanntlich von der Meinungsfreiheit gedeckt ist), die "Gottlosen" als eine so große und allgemein gehaltene Gruppe definiert werden, dass sie nicht speziell vor Verächtlichmachen etc. geschützt sind.

Der Satz "Soldaten sind Mörder" ist nur unter Bestimmten Umständen von der Menungsfreiheit gedeckt. Das BVG-Urteil sagt eindeutig "kann...gedeckt sein", das BVG stellte den Fall, der zum Höchstrichterlichen Entschluß führte, nach dem Urteil zum Amtsgericht zurück. Er ging dann nochmals durch 3. Instanzen. Das BVG entschied so, da
1) Mord in der Umgangssprache nicht zwingend dem juristischen Begriff gleichzusetzen ist, sondern ganz allgemein eine als moralsich verwerflich empfundene Tötung bezeichenen kann und
2) Der Kontext, in dem dieses Zitat fiel berücksichtigt werden müsse: In diesem Fall fand es sich auf einem Autoaufkleber, neben einem weiteren, der einen fallenden Soldaten mit der Bildunterschrift "Why?" zeigte.

Zentral für das BVG war weiterhin, daß als für Leser des Aufklebers bekannt voraus gesetzt werden könne, daß die Bundeswehr noch keine Kampfeinsätze durchgeführt habe (war ja 96). Das ist mitlerweile nicht mehr gegeben und insofern ist der Satz "Soldaten sind Mörder" nicht mehr auf dieser Schiene von der Möglichen Beschneidung der Ehre von Bundeswehrangehörigen zu befreien.

Die Gründe aus denen "Soldaten sind Mörder" straffrei bleiben kann, sind bei der Hohmann Rede nicht gegeben. Der Satz "Die Gottlosen mit ihren gottlosen Ideologien, sie waren das Tätervolk des letzten, blutigen Jahrhunderts." fällt IMO eindeutig unter den 130. Die Gottlosen sind eine religiös ausgezeichnete Gruppe, damit auch nicht eine "so große und allgemeine Gruppe", daß sie nicht verächtlich gemacht werden könnten.

<O>Martin Hohmann wegen einer gründlich missglückten Rede als Nazi zu bezeichnen oder in deren Nähe zu rücken halte ich jedenfalls für falsch.[/i]

Ich halte es auch für sachlich falsch ihn als Nazi zu bezeichnen. Er ist ein Christlicher Rechts-außen.

Man sollte auch nicht ganz unter den Tisch fallen lassen, dass Hohmanns Meinungsfreiheit auch von verschiedenen Juden und Menschen jüdischer Abstammung verteidigt wurde, darunter Norman Finkelstein (Historiker), Sonja Margolina (Journalistin) und Moishe Friedman (Oberrabbiner der Orthodoxen Jüdischen Gemeinde Österreichs). Allerdings richtete sich die Aufmerksamkeit der Medien vor allem auf die Empörung der Zentralratsmitglieder, die mal wieder von der "schlimmsten Beleidigung seit dem Holocaust" sprachen, und auf SPD/Grüne, die offenkundig heilfroh waren, dass dieses Spektakel von ihrem Reformchaos ablenkte. Dass sich die CDU/CSU zu einer panischen "Distanzierung"/"Reinigung" hat treiben lassen (woran erinnert mich das jetzt?), war eine heftige Überreaktion und nur durch eine aus den Fugen geratene Medienkampagne zu erklären: Zeitungen wie die "WAZ" gingen soweit, Hohmann mit Goebbels zu vergleichen; die "Bild" bezeichnete ihn durchgehend als "Hetzer" usw.
In der Entscheidung der Staatsanwaltschaft des Landgerichts Fulda, auf die Strafanzeigen unter anderem des Zentralrats wegen Volksverhetzung kein Ermittlungsverfahren gegen Hohmann einzuleiten, heißt es: Hohmann habe festgestellt, dass weder die Deutschen noch die Juden ein "Tätervolk" seien.

Richtig. Gleichzeitig hat er festgestellt, die Gottlosen seien das "Tätervolk". Es gibt keinen Zentralrat der Gottlosen, der Strafantrag hätte stellen können. Atheismus und Agnostizismus sind Lobbylose Weltanschauungen.

Trotzdem halte ich die Rede für abenteuerlich (was ich jetzt lang und breit begründen könnte, hab ich aber keinen Bock zu). Genauso abenteuerlich finde ich allerdings, dass viele Leute bei ihrem Urteil immer noch nicht in der Lage sind, zwischen einzelnen Äußerungen und der betreffenden Person zu unterscheiden. Natürlich gehört das zum politischen Machtspiel.

Ich halte die Rede historisch gesehen wegen den Ford-Zitaten für abenteuerlich. Das ist sicher ungeschickt, aber nicht zwingend antisemitisch. Wie gesagt: Ich sehe da durchaus den Tatbestnd des 130 erfüllt, nur eben nicht im Bezug auf die zur Anzeige gebrachten Passagen.

susu


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