Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Vergewaltigungen durch Frauen ... noch ein Aspekt

Eugen Prinz, Wednesday, 26.05.2004, 09:26 (vor 7926 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: Vergewaltigungen durch Frauen ... noch ein Aspekt von Odin am 26. Mai 2004 00:58:08:

Nein, ich meine den §177 Stgb - Vergewaltigung. Bei mir heißt es da: "Wer eine FRAU mit Gewalt oder durch Drohung....zum Beischlaf...."
Wunderlicherweise trifft der nur auf MÄNNER zu :-)
(Kreisch! Mischa! Ein ganzer Paragraph, der nur Männer als Verbrecher beeinhaltet...! :-)
Wie heißt die neue Version? Hast Du die? Angeblich soll die jetzt geschlechtsneutraler sein? Oder irre ich da?

Ja, diese Paragraphen wurden oberflächlich "geschlechtsneutralisiert". Allerdings wird durchweg von dem Täter gesprochen.

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 - 184f)
§ 177
Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
(1) Wer eine andere Person
1. mit Gewalt,
2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist...

Zu finden z.B. hier
http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html

schönen Gruß vom "Möchtenichtgernjurist" ;-)


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