Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Vergewaltigungen durch Frauen ... noch ein Aspekt

Odin, Wednesday, 26.05.2004, 03:58 (vor 7927 Tagen) @ Eugen Prinz

Als Antwort auf: Re: Vergewaltigungen durch Frauen ... noch ein Aspekt von Eugen Prinz am 25. Mai 2004 21:07:44:

Das funktioniert natürlich nur, solange "Vergewaltigung" völlig einseitig sexuell definiert wird. Vergewaltigung wird aber selbst durch das Gesetz inzwischen weiter gefasst, nämlich als Verstoß gegen die sexuelle Selbstbestimmung eines Menschen.

Ich habe leider noch ein altes Band des Stgb vor mir. Da heißt es noch: Wenn ein Mann eine Frau....
Kannst Du mir mal den neuen Paragraphen (177 glaub ich) abtippen? Und - aus welchem Jahr stammt die neuere Definition?

Das ist kein bestimmter Paragraph, sondern ein Sammelbegriff für alle möglichen Arten von sexuell bedingten Verstößen.

Nein, ich meine den §177 Stgb - Vergewaltigung. Bei mir heißt es da: "Wer eine FRAU mit Gewalt oder durch Drohung....zum Beischlaf...."
Wunderlicherweise trifft der nur auf MÄNNER zu :-)
(Kreisch! Mischa! Ein ganzer Paragraph, der nur Männer als Verbrecher beeinhaltet...! :-)

Wie heißt die neue Version? Hast Du die? Angeblich soll die jetzt geschlechtsneutraler sein? Oder irre ich da?


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