Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Nachtrag....

MeckMax, Friday, 16.04.2004, 20:37 (vor 7966 Tagen) @ MeckMax

Als Antwort auf: Nur mal ne kleine Rechnung aufgemacht.... von MeckMax am 16. April 2004 16:08:57:

Noch ne kleine Annmerkung dazu:

Abzocke oder nicht, es bedarf der gesetzlichen Grundlagen, um dererlei ausführen zu können.
Diese sind, seit rot/grün an der Macht ist, in erheblichem Maße erweitert worden.

a.) Der unmögliche Kampf ums Kind und das normal natürliche Recht der Väter.
Dieses zu Gunsten der Väter zu ändern fällt den polis unglaublich schwer.

b.) Das vereinfachte Verfahren im Unterhaltsprozess..
"Lieschen Müller" braucht nur nach mehr zu schreien und schon ist der Ex dran und im A****, wenn es ihr gefällt. Denn gnadenlos wird nach Tabelle unter den Dogma "Kindeswohl" geurteil, wärend auf der Väterseite in den meisten Fällen nur noch Frustation vorherrscht.

c.) Die seltsame Unterteilung der Vaterschaft (biologische Väter ect.ect.pp)
Der Väteraufbruch hat diesen Faktor hinreichend beleuchtet.

d.) die 135% Hürde (Kindergeldanrechnung)
Das wohl kurioseste Gesetzeswerk im Politikdschungel. Denn dieses führt, wie kaum ein anderes dazu, das Väter ausgeblendet werden können. Das Geld für die Kinder fehlt an allen Ecken und Kanten. Besuche kosten schließlich auch Geld. Das Jungendamt sagt dazu lapidar: "Besuche sind eine freiwillige Sache und somit auch zu finanzieren."
Zudem wird grade in diesen Mangelfällen keinerlei anderweitige Verpflichtung mehr angerechnet.
Der Urheber dieser seltsamen Politik war meines Wissens war das der djb.

Die Gewährleistung des Kindesexistenzminimums erfordert außerdem (insbesondere im Interesse der Kinder allein Erziehender) eine Abstimmung des Unterhalts- und Sozialhilferechts mit den Regelungen des Steuerrechts. Unterhaltsrechtlich sollten die Grenzen der Kindergeldanrechnung auf den Barunterhalt (§ 1612b Abs. 5 BGB) über 135 % des Regelbetrages hinaus angehoben werden.
Die übergangsweise Beibehaltung des Haushaltsfreibetrags wird für Ein-Eltern-Familien ausdrücklich begrüßt. Dagegen besteht kein Grund, eine Übergangsregelung für nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern zu schaffen und damit eine verfassungswidrige Rechtslage aufrecht zu erhalten.
Der djb erinnert an die dringende Reformbedürftigkeit der Ehebesteuerung. Er fordert die Abschaffung des Ehegattensplittings und die Einführung der Individualbesteuerung.

Gefunden unter:
Thesen und Kernforderungen des djb

Pressemitteilung
Fr 07.07.2000

und:

Dynamisierung des Unterhalts

Alles in allem wird viel getan.......um einseitig Vorteile zu erwirken.
Die allgemeine Bezeichnung "Kindeswohl" ist zu einem dehnbaren Gummibegriff geworden, mit dessen Begründung sich jegliche Ausbeutung rechtfertigen lässt.

Nicht zu vergessen dieses ominöse Gewaltschutzgesetz.
Dadurch ist es nunmehr möglich, den Ehegatten oder Lebensabschnittsbegleiter per Gesetz zu entsorgen.
Vor dem Hintergrund, das eine Frau z.B. wesentlich schneller und leichter sichtbare Hinterlassenschaften imaginärer Gewalt davonträgt (blaue Flecken), ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

MeckMax


gesamter Thread:

 

powered by my little forum