Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Wie wärs mit ner neuen Brille auf der Nase....?

Norbert, Friday, 16.04.2004, 13:17 (vor 7966 Tagen) @ Garfield

Als Antwort auf: Re: Wie wärs mit ner neuen Brille auf der Nase....? von Garfield am 16. April 2004 09:20:34:

Hi Garfield

Wenn man diese Mißstände wie bisher einfach totschweigt, wird man daran kaum etwas ändern.

Sehr richtig.

Freundliche Grüße
von Garfield

Ich war gerade gestern auf einem Vortrag bzgl. Zweitehen.

Der RA brachte die Thematik schön rüber:

-- bei Langzeitehen gilt eine unbeschränkte nacheheliche Unterhaltsdauer
-- bei Kurzzeitehen kann die Dauer beschränkt werden
-- ist ein minderjähriges Kind da, so wird die Zeit der Kinderbetreuung(15 J) zu Dauer der Ehe hinzugerechnet, Mindestdauer somit 15 J --> Langzeitehe --> unbeschränkte nachehelicher Unterhalt, auch wenn die Ehe gerade mal einen Tag lang war!
-- Die Ehe wird fiktiv bis zum Lebensende des Unterhaltspflichtigen(UP), sogar noch darüber hinaus als existent angesehen.
-- Berufliche Verbesserungen des UP werden der Ehe zugerechnet.
-- Zweitfrauen fallen unterhaltsrechtlich im Mangelfall unter den Tisch
-- Während die Kinder einmal vollständig selbstständig werden (müssen), gilt dieses für die Erstfrauen nie.
-- Beschränkungen des nachehelichen Unterhalts sind immer nur 'Kann'-Vorschriften. Je nach Richterlaune.
-- Selbst nach Wiederheirat der Ex-Frau kann der Unterhaltsanspruch wieder aufleben, sogar noch währen deren Zweitehe bestehen bleiben.
usw, usw.

Teilweise war es geradezu absurd, was die Rechtssprechung entscheidet.

Der RA erklärte freimütig, dass die Ehe einem Mann keinerlei Vorteil bringt.
Wenn dieser erst einmal in diesem perfiden System ist, gibt es kein Entkommen mehr.

Das Urteil des BVerfG vom Okt/2003 sei das einzige Urteil seit ca. 14 Jahren, was dem UP etwas von seiner Last nimmt.
(Steuerklassenänderung bei Zweitehe kommt nun dieser zu Gute, nicht mehr der Erstfrau).
Alle anderen seien nur zusätzliche Belastungen des UP gewesen.

Das ganze stellt fast die Einführung der Leibeigenschaft zu Gunsten von (Erst)Frauen dar.

Bevor jemand kommt und davon spricht: Hättet ihr vorher wissen müssen.
a) diese Schärfe ist erst mit dem BGH-Beschluß aus dem Jahr 2001 zustande gekommen (Umstellung vonAnrechnungsmethode zur Differenzmethode). Gilt aber für alle existenten und sogar schon lange nicht mehr existenten Ehen rückwirkend!
Und stellt die vorherige Handhabung auf den Kopf.
Und ist somit eine massive Verschärfung des Unterhaltsrechts.
Was inzwischen sogar Richter zum Nachdenken bewegt.
b) Willkür wird nicht dadurch zu Recht, weil es durch Richter begangen wird. Unterhaltsrecht ist inzwischen fast zum Richterrecht degeneriert.
c) Diese faktische Entrechtung führt zur Zersetzung unserer Gesellschaft
Denn Männer in diesem System sehen keinen Grund mehr für eine höhere Leistungsbereitschaft, da sich diese für sie in keinster Weise mehr lohnt.

Gruß
Norbert


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