Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: "Frau im Trend" zu Vaterschaftstests

Odin, Tuesday, 12.08.2003, 23:44 (vor 8212 Tagen) @ Xenia

Als Antwort auf: Re: "Frau im Trend" zu Vaterschaftstests von Xenia am 12. August 2003 14:43:27:

Der leibliche Vater, auch wenn er nicht der Ehemann der Mutter ist, hat für das Kind zu zahlen, und erst recht, sollte die Mutter durch das Ergebnis des Vaterschaftstests ihren Ehemann verlieren und dadurch finanziellen (und psychischen) Schaden erleiden.

Frauen sind entweder generell geistig behindert oder unmündige Kinder. Daher müssen andere für ihre Schäden aufkommen - ist es das, was Du meinst? *beifallklatsch*


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