Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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"Frau im Trend" zu Vaterschaftstests

Odin, Monday, 11.08.2003, 14:46 (vor 8213 Tagen)

„Ist die Kleine wirklich meine Tochter?"
Heimlicher Vaterschaftstest
jetzt vom Gericht erlaubt!

Als die sechsjährige Jessica (Name geändert) an einem Sonntagnachmittag vom Wochenendbesuch bei ihrem Vater zu ihrer Mutter zurückkam, fehlte in ihrem Kulturbeutel die Zahnbürste. „Die hab ich bei Papa vergessen", meinte sie.

Jessicas Mutter maß dem Vorfall keine Bedeutung bei. Doch sechs Wochen später wusste sie, dass ihre kleine Tochter die Zahnbürste nicht vergessen hatte: „Ihr Vater hat sie ihr weggenommen, weil er die Zahnbürste für einen heimlichen Vaterschaftstest benötigte! "

Jessicas Mutter war tief verletzt: „Wie konnte mir mein Ex-Freund unterstellen, ich würde ihm vorlügen, dass er Jessicas Vater ist? Hätte er mir von seinen Zweifeln erzählt, wäre ich mit dem Test sofort einverstanden gewesen. Ich finde, dass dieser Test ohne Wissen der Mutter nicht durchgeführt werden dürfte! "
Das Münchner Landgericht hat aber jetzt festgestellt: Unverheiratete Väter dürfen die Abstammung eines Kindes auch ohne Wissen der Mutter durch einen Gen-Test überprüfen lassen. Dieses Urteil des Münchner Gerichts gilt zwar nur für seinen Bereich und nicht automatisch für ganz Deutschland, aber Juristen nehmen an, dass andere Landgerichte ähnlich urteilen werden.
Das Urteil aus Bayern
ist äußerst umstritten
Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) sieht durch das Urteil die Rechte von Mutter und Kind verletzt und will laut „Spiegel" solche Tests nur zulassen, wenn die Mutter und - ab Volljährigkeit - auch das Kind zustimmen.
Hans-Peter Peine, Fachanwalt für Familienrecht, widerspricht: „Ein Gesetz, das diese Zustimmung verlangt, wäre meiner Meinung nach gegen die verfassungsrechtlich geschützten Interessen der Väter gerichtet, was ja auch die Justizministerin von Baden-Württemberg befürchtet. Vermutlich", so der Jurist zu FRAU IM TREND, „würde dieses Gesetz nicht die Zustimmung des Bundesverfassungsgerichts finden, weil es das Recht jedes Mannes ist, zu wissen, ob er tatsächlich der leibliche Vater eines bestimmten Kindes ist."


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