Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Vaterschaftstests ...

Manfred, Tuesday, 12.08.2003, 16:37 (vor 8212 Tagen) @ Andreas (der andere)

Als Antwort auf: Re: Vaterschaftstests ... von Andreas (der andere) am 12. August 2003 13:19:23:

Drei wesentliche Unterschiede:

1) Der Vaterschaftstest würde nur die betroffenen Väter berühren. Sagt ja niemand, daß der Rest der männlichen Bevölkerung ein Ausschlußverfahren zu durchlaufen hat :-D

2) Es muß deswegen noch lange keine Datenbank entstehen, auf die Ermittlungsbehörden Zugriff haben.

Noch ein Vorteil für die Frau: Sie müßte sich (im Falle, daß ihr Verhalten integer war) durch einen Routinetest nicht vom Partner gedemütigt fühlen.


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