Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Zusammenstellung von Frauen-Privilegierungen

Maesi, Wednesday, 19.06.2002, 23:31 (vor 8574 Tagen) @ Hemmaneddo

Als Antwort auf: Re: Zusammenstellung von Frauen-Privilegierungen von Hemmaneddo am 17. Juni 2002 07:42:07:

Hallo Hemmaneddo

Ein Gastwirt mußte in den 60er Jahren ein Schild "Türken unerwünscht" abhängen wegen Art. 3 GG - eigentlich müßte demnach ein Männer ausschließender Frauenbuchladen verboten sein. Wäre interessant zu erfahren, in wieweit hier die private Vertragsfreiheit greift ...[/i]

Was willst Du denn damit? Der Vergleich hinkt,und das weisst Du auch sehr genau.

Zitieren wir den bewussten Artikel einfach mal: 'Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.'
Jetzt erklaere mir doch bitte, weshalb der Vergleich hinkt. Erklaere mir bitte, weshalb der Art. 3 bei der Herkunft angewendet werden soll beim maennlichen Geschlecht jedoch nicht.

Frauentaxis

Eine der besten Einrichtingen, die ich kenne, um Frauen vor Übergriffen auf dem Nchauseweg zu schützen

Eine der besten Einrichtungen, um den Nachhauseweg zu verbilligen, würde ich eher sagen ....[/i]

Richtig, einerseits. Und damit sicher, das ist er Hintergrund. Sagen wirs mal so: kannst Du nciht die Angst vieler Frauen verstehen, nachts alleine heimzugehen? UNd dem Rechnung zu tragen, sollte doch wohl auch kein Problem sein, oder?

Ich kann die Angst teilweise verstehen, obwohl sie IMHO kuenstlich genaehrt wird. Nicht verstehen kann ich, weshalb der Steuerzahler fuer die Kosten dieser Aengste aufkommen soll.

Gruss

Maesi


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