Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Zusammenstellung von Frauen-Privilegierungen

Rüdiger, Monday, 17.06.2002, 16:53 (vor 8576 Tagen) @ Hemmaneddo

Als Antwort auf: Re: Zusammenstellung von Frauen-Privilegierungen von Hemmaneddo am 17. Juni 2002 07:42:07:

Ein Gastwirt mußte in den 60er Jahren ein Schild "Türken unerwünscht" abhängen wegen Art. 3 GG - eigentlich müßte demnach ein Männer ausschließender Frauenbuchladen verboten sein. Wäre interessant zu erfahren, in wieweit hier die private Vertragsfreiheit greift ...[/i]

Was willst Du denn damit? Der Vergleich hinkt,und das weisst Du auch sehr genau.

Nö, ich halte mich an den Gesetzestext: "Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden." Punktum. Oder kannst Du da irgendwelche Unterschiede zwischen Geschlechter- und Nationalitätengruppen erkennen?

Öffentliche Mittel für eine Bib, die nur Frauen offen steht? Wenn Du da nicht erkennst, warum das nicht gehen sollte, hat das Reden eigentlich keinen Sinn mehr ...
Ich kenn ehrlich gesagt, keine Frauenbibliotheken. Hast Du irgendwie nen Link dazu? Was war der Sinn oder die Begründung für die Einrichtung?

Frauenbibliotheken gibts viele, gib nur mal das Stichwort "Frauenbibliothek" in 'ne Suchmaschine ein, aber meines Wissens ist es nur bei der Mainzer Frauenbibliothek so, daß Männer draußen bleiben müssen. Auswendig weiß ich keine Links, aber die Kombination der Begriffe "Mainz" und "Frauenbibliothek" führt zu etlichen Seiten.

Gruß, Rüdiger


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