Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Nachtrag...

Joachim, Wednesday, 19.06.2002, 01:12 (vor 8575 Tagen) @ Norbert

Als Antwort auf: Re: Nachtrag... von Norbert am 18. Juni 2002 21:05:38:

Was es für Frauen noch nicht gibt, das sind die männerfeindlichen, männerdiskriminierenden von Sexismus gekrönnten Zwangsdienste und ich hoffe auch bald dass ihnen Wehrpflicht oder andere Zwangsdienste durch den EuGH auferlegt werden, ich bin jetzt dafür, weil sich das Bunderverfassungsgericht als sehr männerfeindlich, männerdiskriminierend erwiesen und gesagt hat, dass Wehrpflicht nur für Männer gilt! Eine absolute Frechheit ist das und klarer Verstoß des Artikel 3 GG!

Hi
Ich würde nicht immer das GG nennen, da hier der Art. 12 gegen den Art. 3 ausgespielt werden kann.
Der Hinweis auf die Menschenrechtscharta, wo es ein Pandant zu Art. 13 nicht gibt, aber einen zu Art. 3 erscheint mir im Endeffekt wirkungsvoller.
Gruß
Norbert

Anmerkung: Der EuGH hat ja damals in seiner Urteilsbegründung verkündet, dass Frauen jetzt den Dienst an der Waffe ausüben dürfen, weil ja schliesslich auch der Artikel 3 GG (Gleichberechtigung) in Deutschland verankert ist, der Artikel 12 GG interessierte daher dem EuGH nicht, dass Frauen keinen Dienst an der Waffe ausüben dürfen! Das Bundesverfassungsgericht hat eben nichts aus dem Urteil vom EuGH gelernt!


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