Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Zusammenstellung von Frauen-Privilegierungen

Jens, Monday, 17.06.2002, 13:13 (vor 8576 Tagen) @ Hemmaneddo

Als Antwort auf: Re: Zusammenstellung von Frauen-Privilegierungen von Hemmaneddo am 17. Juni 2002 07:42:07:

Hi!

>Ein Gastwirt mußte in den 60er Jahren ein Schild "Türken unerwünscht" abhängen wegen Art. 3 GG - eigentlich müßte demnach ein Männer ausschließender Frauenbuchladen verboten sein. Wäre interessant zu erfahren, in wieweit hier die private Vertragsfreiheit greift ...
Was willst Du denn damit? Der Vergleich hinkt,und das weisst Du auch sehr genau.[/i]

Also ich möchte jetzt mal erklärt bekommen, warum der Vergleich hinkt. Auf der einen Seite macht man einen Nicht-Türken-Laden, bzw. einen Deutschen-Laden, auf der anderen Seite macht man einen Nicht-Männer-Laden, bzw. Frauenladen. Erkläre mir bitte den Unterschied!

>Eine der besten Einrichtungen, um den Nachhauseweg zu verbilligen, würde ich eher sagen ....
Richtig, einerseits. Und damit sicher, das ist er Hintergrund. Sagen wirs mal so: kannst Du nciht die Angst vieler Frauen verstehen, nachts alleine heimzugehen? UNd dem Rechnung zu tragen, sollte doch wohl auch kein Problem sein, oder?[/i]

Haben Männer kein Recht auf einen sicheren Nachhauseweg, oder glaubst du, alle Männer sind unverwundbar oder Täter (w/m) greifen ausschließlich Frauen an?

Jens


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