Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Unterhalt durch Großeltern

plupp, Sunday, 16.12.2001, 10:00 (vor 8758 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Re: Unterhalt durch Großeltern von Peter am 15. Dezember 2001 03:06:23:

Hallo elwu,
du schreibst:

Vorsicht. Im Erbgut der Klonmutter ist ja zur Hälfte das ihres Vaters. Würde mich nicht wundern, wenn der 'Opa' des Klons zum Unterhalt aufgefordert würde :-)

Sehr wahrscheinlich. Sind nicht schon nach heutigem Recht alle vier Großeltern zum Unterhalt verpflichtet, wenn z.B. der Vater gestorben ist?
Gruß,
Peter

also müsste <s>madame</s> dann ihren vater (den indirekten und unfreiwilligen kindsvater) erst um die ecke bringen, bevor er als grossvater u-pflichtig wird und damit die verbleibenden grosseltern u-pflichtig werden?


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