Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Samenraub und Mann muss zahlen !:-(

Maesi, Tuesday, 11.12.2001, 22:27 (vor 8763 Tagen) @ frankie

Als Antwort auf: Re: Samenraub und Mann muss zahlen !:-( von frankie am 11. Dezember 2001 12:45:02:

Hallo frankie

langsam langsam .. welches Leben missachtet sie? Das des Mannes? Wenn da irgengwas am Mann missachtet wird dann doch wohl durch die Gesetze, die ihm einen Unterhaltsanspruch auferlegen. Das Leben des Mannes wird doch ansonsten nicht tangiert. Jedenfalls wärs mir wurscht ob dich ein Duzend Frauen mit meinem Sperma ein Kind machen. Solange ich nichts mit den Kindern zu tun haben muss ist mir das völlig egal ..

Welches Leben missachtet sie? Diese Frage ist einfach zu beantworten; das des Kindes. Denn das Kind hat einen Anspruch auf Beziehungen zu seinen Eltern (UNO-Kinderrechtskonvention Art. 9, Absatz 3); der Vater ist zweifellos ein Elternteil. Ausserdem sind beide Elternteile fuer die Entwicklung des Kindes verantwortlich (UNO-Kinderrechtskonvention Art. 18). Durch den von der Kindesmutter gewaehlten und von ihr dem Kind aufgezwungenen Lebensentwurf, missachtet sie die beiden Kinderrechte.
Es kann Dir nicht wurscht sein, wieviele Kinder von Deinem Sperma gezeugt werden; diese Kinderrechte gelten auch fuer Dich als (hoffentlich) verantwortungsvollen Vater.
Die Entwicklungspsychologie hat uebrigens die Wichtigkeit beider Elternteile fuer eine optimale Entwicklung des Kindes laengst aufgezeigt.

Mit der gleichen Argumentation kannst du - wenn du ein wenig weiter gehst - JEDER Mutter die sich unter Vorspieglung falscher Tatsachen ein Kind hat machen lassen (ja ich neme die Pille) das Kind wegnehmen und zur Adoption freigeben.

Dazu hat schon Normfrau in meinem Sinne geantwortet.

Außerdem was heisst Verbrecherin? User Rechtsstaat ist auch darauf aufgebaut daß Verbrecher nach verbüßen ihrer Strafe nicht mehr wegen diesem Verbrechen belangt werden dürfen. Was du vorschreibst ist aber quasi eine lebenslange Strafe.

Es geht nicht darum, ob sie als Betruegerin die Strafe von DEM 3'000.-- zahlt oder nicht. Es geht um ihre Erziehungseignung, welche ich anzweifle. Und wenn sie nicht erziehungsgeeignet ist (nach vorheriger Abklaerung latuernich), muss das Kind eben von jemand anderem erzogen werden.

Gruss

Maesi


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