Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Samenraub und Mann muss zahlen !:-(

Ferdi, Tuesday, 11.12.2001, 14:59 (vor 8763 Tagen) @ Joachim

Als Antwort auf: Samenraub und Mann muss zahlen !:-( von Joachim am 10. Dezember 2001 17:33:40:

Das Oberlandesgericht Stuttgart sah das ganz anders: Ralf S. habe sich als erster "mit seinem Verstoß gegen die eheliche Treuepflicht ins Unrecht gesetzt"; Sabine habe deshalb auf seine "geänderte Bewusstseinslage" keine Rücksicht nehmen müssen und in vertretbarer Weise "auf der Durchsetzung der ursprünglichen Planung beharrt".Zudem hätte der Mann ja selbst noch "in letzter Minute" die Empfängnis verhindern können,indem er dem behandelnden Arzt gegenüber sein Einverständnis zur künstlichen Befruchtung widerrief. Da er das nicht tat, müsse er seiner Geschiedenen vollen Unterhalt zahlen.

Hallo, das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Der erste Satz in dem Spiegel-Beitrag kann doch nur bedeuten, dass das 1977 abgeschaffte Schuldprinzip doch noch eine juristisch relevante Bedeutung hat. Demnach muessten abtruennige, fremdgehende Ehefrauen auch ihren Unterhalt verwirkt haben. Gleiches Recht fuer alle!

Bei dem zweiten, untenstehenden Satz stellt sich die Frage, was geschehen wuerde, wenn der Mann tatsaechlich dem Arzt die Durchfuehrung der Befruchtung verboten haette. Haette die Ehefrau die Durchfuehrung doch durchsetzen koennen? Waere in einem solchen Falle nicht der Arzt zahlungspflichtig, weil er die Befruchtung ja gegen den erklaerten Willen des Mannes durchgefuehrt haette?

Gruss,
Ferdi


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